Interoperabilität

Bundesregierung: E-Rezept Sache der Selbstverwaltung

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Berlin -

Die Bundesregierung misst der Interoperabilität des E-Rezepts und des eMedikationsplans eine hohe Bedeutung zu, hat aber bisher wenige konkrete Maßnahmen eingeleitet, um sie sicherzustellen. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Stattdessen würden mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Selbstverwaltung die Interoperabilität eigenständig gewährleisten kann.

Die Grünen hatten ihre Anfrage Ende März mit der Sorge formuliert, dass es bei der Umsetzung des E-Rezepts und des eMedikationsplans zu einer „nationalen Insellösung“ komme. Im Entwurf des GSAV unterlasse die Bundesregierung nämlich Vorgaben zur Ausgestaltung und zur Interoperabilität des E-Rezeptes, kritisiert die Fraktion unter Federführung ihrer gesundheitspolitischen Sprecherin Kordula Schulz-Asche.

Deshalb fragte sie das Kabinett in 17 Fragen zu technischen Details des E-Rezepts aus: Warum es im GSAV keine verbindlichen konzeptionelle Vorgaben für die Realisierung des elektronischen Rezeptes gebe, wollten die Grünen unter anderem wissen und wie das E-Rezept von den Ärzten über die Patienten zu den Apotheken gelangen soll. Am einfachsten ließ sich dabei die Frage beantworten, wie lange eine parallele Nutzung von elektronischem und Papierrezept angedacht ist: „Eine vollständige Abschaffung des Papierrezeptes ist derzeit nicht geplant.“

Wie genau aber die technische Umsetzung und die Gewährleistung der Interoperabilität erfolgen soll, ist Sache der Selbstverwaltung: Sie muss die notwendigen regulatorischen Rahmen schaffen, antwortet die Regierung Sinngemäß. Dazu seien in §§ 86, 129 Absatz 4a, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SGB V Regelungen vorgesehen, „die die Selbstverwaltung verpflichten, die Bundesmantelverträge, den Rahmenvertrag und die Arzneimittelabrechnungsvereinbarung binnen sieben Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend anzupassen“, so die Antwort.

Dadurch werde für die Initiatoren von innovativen Projekten Rechtssicherheit geschaffen, in denen Prozesswege für eine zukünftige flächendeckende Verwendung von elektronischen Verordnungen erprobt werden können. „Soweit Projekte unter Beteiligung der Selbstverwaltung und der Spitzenorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker aufgesetzt werden, besteht die Möglichkeit, konsentierte, praxisnahe Prozesse zu entwickeln.“ Sowohl die Projekte als auch die diesbezüglichen Arbeiten der Gematik befänden sich derzeit in der Konzeptionierungsphase.

Und dann ist da noch Europa. Die EU-Kommission setzt sich für mehr Interoperabilität von Patientendaten und ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten ein – aus Sicht der Grünen läuft die Verwendung von nicht auf international gebräuchlichen Terminologien beruhenden Standards bei der Ausgestaltung des E-Rezepts diesen Bemühungen entgegen und führt zu nationalen Insellösungen.

Sieht das die Bundesregierung auch so? Sie stellt sich die Frage nicht. Aber sie verweist erneut auf die Gematik. Im Februar 2019 habe das Bundesgesundheitsministerium diese nämlich aufegfordert, sich zur elektronischen Verordnung auf europäischer Ebene einzubringen und „im Rahmen der anstehenden nationalen Arbeiten und unter Berücksichtigung der nationalen Zeitpläne eine Interoperabilität zu prüfen und anzustreben“.

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