Dekontamination mit Hitze

Bundesregierung: Atemmasken künftig dreimal verwenden APOTHEKE ADHOC, 02.04.2020 11:51 Uhr

Hitze gegen Coronaviren: Dem Krisenstab der Bundesregierung zufolge sollen Gesundheitseinrichtungen Atemschutzmasken künftig dekontaminieren und bis zu dreimal verwenden. Foto: shutterstock.com/ DesyRota
Berlin - 

Eigentlich sollten medizinische Atemschutzmasken nur einmal verwendet werden. Da es jedoch kaum noch welche zu beschaffen gibt, hat der Krisenstab der Bundesregierung nun „ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren“ beschlossen: FFP2- und FFP3-Masken sollen künftig mehrmals wiederverwendet werden, nachdem sie mit Hitze dekontaminiert wurden. Es gelte jetzt, „pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion zu gewährleisten“, so das BMG.

Jenes neuartige Verfahren sei dem Krisenstab gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgestellt worden: Die Masken können demnach bis zu dreimal verwendet werden, wenn dabei besondere Sicherheitsauflagen beachtet werden. Das neue Verfahren erfolge durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. „Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken“, so das BMG.

„Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Liefer­engpässe finden konnten“, erklären dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem gemeinsamen Statement. „Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“

In einem dazu veröffentlichten Papier erläutern die beiden Ministerien, wie die Dekontamination der Masken effektiv funktionieren soll, nämlich durch eine Hitzeinaktivierung von Sars-CoV-2 mittels trockener Hitze bei 65 bis 70 °C für 30 Minuten. „Die Dekontamination beseitigt unter anderem Coronaviren – dies gilt aber nicht für alle Erreger (Viren und Bakterien)“, stellen BMAS und BMG dazu klar. „Daher nur personalisierte Wiederverwendung. Nach Einsatz bei Patienten mit Tuberkulose oder anderen Infektionen mit erhöhter Persistenz der Erreger sind die Masken zu verwerfen.“ Nach der Erhitzung solle außerdem geprüft werden, ob die Masken dabei beschädigt wurden. Auf Basis der bisherigen Datenlage sollen die Masken maximal zweimal dekontaminiert und danach nicht mehr verwendet werden.

Für das Verfahren spreche, dass es gegebenenfalls im Trockenschrank durchgeführt werden kann. „Trockenschränke stehen in den meisten Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung. Somit könnte diese Maßnahme flächendeckend umgesetzt werden soweit die Krankenhäuser über entsprechende Kapazitäten verfügen“, so BMG und BMAS.

In den jeweiligen Einrichtungen solle ein Verfahren eingerichtet werden, um getragene Masken auf sichere Weise zu sammeln. Offensichtlich verschmutzte oder defekte Masken sind dabei sofort zu entsorgen. Die Einrichtung solle darauf achten, dass die Gesichtsmasken aufbewahrt werden können, ohne dass dies die Qualität der Masken oder den Dekontaminationsprozess negativ beeinflusst. „Es wird dringend davon abgeraten, Masken in noch feuchtem Zustand in geschlossenen Gebinden zwischenzulagern, da dies in kurzer Zeit zu einer massiven Vermehrung von Bakterien und Schimmelpilzen führen kann. Insbesondere ist die hygienische Händedesinfektion beim An- und Ablegen der Masken einzuhalten“, so das Papier.

Bei allen Schritten ist auch hier die Dokumentation einzuhalten. Das Personal, das die Sammlung, Überprüfung oder Dekontamination durchführt, müsse dazu qualifiziert und unterwiesen sein. Alle Verfahrensschritte müssen so dokumentiert werden, dass eine Überprüfung möglich ist, so die beiden Ministerien. Tatsächlich wird eine Wiederverwendung von Atemmasken aufgrund der Lieferschwierigkeiten bereits in vielen Gesundheitseinrichtungen mehr oder weniger formalisiert durchgeführt. Im Bund und in mehreren Ländern sind bereits zentrale Beschaffungsmaßnahmen eingeleitet worden, um eine Versorgung mit Schutzausrüstung aufrechtzuerhalten.