Bundesrechnungshof

Apotheker bereichert sich an Bundeswehr

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Berlin -

Eine halbe Million Euro verdiente ein Bundeswehrapotheker neben seinem Sold mit dem Verkauf von Zytostatika. Der Bundesrechnungshof sieht in dem lukrativen Nebenverdienst ein Problem und wirft dem Apotheker unzulässige Bereicherung vor. Die Prüfer sind der Auffassung, die Gewinnspanne stehe nicht dem Apotheker, sondern der Bundeswehr zu. Die Bundeswehr sieht im Handel mit Zytostatika dagegen kein Problem, versprach aber, die Regeln zu überprüfen.  

Laut Bundesrechnungshof hat ein Bundeswehrapotheker für in Bundeswehrkliniken behandelte krebskranke Privatpatienten Zytostatika hergestellt. Er gab die Arzneimittel zu „normalen“ Preisen ab, wie sie auch zivile Krankenhausapotheken verlangen. Der Bundeswehr erstattete der Apotheker jedoch nur die deutlich niedrigeren Bundeswehr-Großkundeneinkaufspreise der verwendeten Wirkstoffe.

Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Wirkstoffe und dem bis zu 35 Mal höheren Verkaufspreis der Arzneimittel behielt er für sich. „In fünf Jahren erzielte der Bundeswehrapotheker so ein Zusatzeinkommen von rund einer halben Million Euro. Das BMVg (Bundesverteidigungsministerium, d. Red.) kannte diese Abrechnungspraxis seit dem Jahr 2010“, kritisiert der Bundesrechnungshof.

Die Prüfbehörde ist der Ansicht, dass die erzielten Gewinne nicht dem Apotheker, sondern der Bundeswehr gehören. „Die zur Liquidation berechtigende Leistung des Apothekers beschränkte sich auf das Mischen der Wirkstoffe“, so der Bundesrechnungshof. Das BMVg sollte stattdessen sein Personal „angemessen vergüten“ und verhindern, dass Bundeswehrapotheker „in ihrer Nebentätigkeit von den der Bundeswehr eingeräumten niedrigen Einkaufspreisen profitieren“.

Als Reaktion auf diese Kritik hat das BMVg zwar eingeräumt, dass die Nebenverdienstregelungen „überarbeitungsbedürftig sind“. Dienstliche Konsequenzen hatte der erhebliche Nebenverdienst für den Apotheker allerdings nicht. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dem Bundeshaushalt seien mit diesem Nebenverdienst keine Einnahmen entgangen, weil der Apotheker die Materialkosten erstattet habe.

„Dass er durch die Unterschiede zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen einen erheblichen Erlös erzielte, möge nicht sachgerecht erscheinen“, so das Haus von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU). Es gebe aber keine Regelung, die die Auffassung des Bundesrechnungshofes stütze, dass diese Handelsspanne der Bundeswehr zustehe. Trotzdem will die Bundeswehr sicherstellen, dass künftig „die vorgefundene Konstellation nicht mehr entstehen könne“.

Der Bundesrechnungshof ist mit der der Reaktion des Verteidigungsministeriums nicht zufrieden: Dass Apotheker durch Unterschiede zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen Gewinne für sich erwirtschaften, sei „nicht nachzuvollziehen“. Die niedrigen Einkaufspreise ergäben sich daraus, dass die Bundeswehr am Markt als Großkunde auftrete: „Gewinne aufgrund dieser Preisvorteile stehen deshalb dem Bund zu.“

In diesem Zusammenhang kritisiert der Bundesrechnungshof, dass es sogenannten liquiditionsberechtigten Bundeswehrärzten wie Apothekern erlaubt ist, Privatpatienten in Kliniken der Bundeswehr abzurechnen. Die Regeln dafür seien aber seit 20 Jahren nicht angepasst worden und würden daher „den Kostenstrukturen der heutigen hoch technisierten Medizin nicht mehr gerecht“.

Dem BMVg sei „das Missverhältnis zwischen gemeldeten Erlösen und Arbeitsstunden“ nicht aufgefallen, so die Prüfer. „Schwerer noch wiegt, dass die Bundeswehr Einzelfallprüfungen selbst dann unterließ, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen angezeigt waren. Dies gilt insbesondere bei der Überschreitung von Obergrenzen für den Zusatzverdienst und den zeitlichen Aufwand“, so die Prüfbehörde.

Die Kritik des Bundesrechnungshofes richtet sich auch gegen Bundeswehrärzte: Von 2012 bis 2014 rechneten Ärzte Privathonorare von 66 Millionen Euro ab. Die Zusatzverdienstquote von 40 Prozent des Jahresgehaltes und der wöchentliche Zeitaufwand von acht Stunden dürfen sie nicht überschreiten. Allerdings stellte der Rechnungshof fest, dass in vielen Fälle der Nebenverdienst deutlich höher lag. „In der Spitze erzielten sie jährlich Zusatzverdienste, die mehr als doppelt so hoch waren wie ihr Jahresgehalt“, so die Prüfer. Trotz bis zu 40 privatärztlichen Behandlungsterminen pro Woche seien dafür nur bis zu acht Wochenstunden Arbeitszeit angegeben worden. „Rechnerisch“ ergäben sich so Stundenverdienste von bis zu 3400 Euro.

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