Familienpflegezeit

Bundesrat winkt Pflegeurlaub durch

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Berufstätige können ab 1. Januar ihre Angehörigen leichter zu Hause pflegen. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Familienpflegezeit passieren. Es gibt Beschäftigten die Möglichkeit, für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang die Arbeitszeit zu verringern – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Für die mit dem Arbeitgeber selbst auszuhandelnde Vereinbarung gibt das Gesetz nur den Rahmen vor. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Um die Gehaltseinbußen während der Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte allerdings weiter nur das reduzierte Gehalt, bis der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet ist. Wer die Regelung in Anspruch nimmt, muss zudem eine Versicherung abschließen, um Ausfallrisiken der Arbeitgeber im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu verringern. Die Prämien sollen bei etwa 10 bis 15 Euro im Monat liegen.

Die rot-grün regierten Länder beklagten den fehlenden Rechtsanspruch. Auch müssten die ohnehin schon mit der Pflege belasteten Angehörigen für ihre Gehaltseinbußen vollständig selbst aufkommen, kritisierte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

 

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