Arzneimittelrecht

Bundesrat winkt AMG-Novelle durch

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Die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat ihre letzte Hürde genommen. Der Bundesrat verzichtete in seiner heutigen Sitzung darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und billigte damit das „Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ in der vom Bundestag am 18. Juni angenommenen Form. Die Änderungen treten nach dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Damit ist das Verbot von Pick up-Stellen zumindest in dieser Legislaturperiode endgültig vom Tisch. Ende Juni hatte das hessische Gesundheitsministerium einen Antrag im Bundesrat gestellt, Pick up-Stellen verbieten zu lassen und den Versandhandel auf OTC-Produkte zu beschränken. Die Vorschläge hatten keine Mehrheit im Gesundheitsausschuss der Länderkammer gefunden.

Mit der AMG-Novelle werden die Großhändler in den Versorgungsauftrag mit einbezogen. Die Vergütung der Grossisten wird allerdings nicht wie ursprünglich geplant neu geregelt. Änderungen gibt es dagegen bei der Vergütung für parenterale Rezepturen.

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