Bundesratsinitiative

Bundesrat verhandelt Rx-Versandverbot

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Der Bundesrat wird sich am kommenden Freitag über die Initiative aus Bayern zum Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beschäftigen. Wörtlich heißt es im Antrag: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts der manifest gewordenen und noch zu erwartenden Probleme beim Versandhandel mit Arzneimitteln in einem Gesetzgebungsverfahren unverzüglich, spätestens im Zuge der 15. AMG-Novelle den seit 01.01.2004 zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken.“

Die Erfahrungen mit dem Versandhandel hätten gezeigt, „dass eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet“ sei. Die gesetzlich auferlegten Gemeinwohlpflichten der Präsenzapotheke wie Nacht- und Notdienste oder das Erstellen von Rezepturen könnten nicht mehr gewährleistet werden. Auch das Vollsortiment und eine Versorgung in strukturschwachen Gebieten seien in Gefahr, heißt es in der Begründung.

Bayern warnt in der Initiative außerdem vor illegalen Versandhändlern, die ihre Vertriebsaktivitäten wegen der Freigabe des Versandhandels weiter ausgebaut hätten. Dies habe das Bundeskriminalamt „ausdrücklich festgestellt“. Zudem sei die Sicherheit bei der Arzneimittelabgabe insbesondere durch gewerbliche Abholstellen nicht gewährleistet. Bei den neuen Vertriebswegen hätten sich die „Gefährdungspotenziale durch ggf. unsachgemäße Lagerung“ erhöht. Dies sei nicht hinnehmbar.

Die Antragsteller gehen davon aus, dass seit der Freigabe des Versandhandels keine Effizienzen für die Gesundheitsversorgung erreicht worden seien: „Es ist im Gegenteil eher davon auszugehen, dass es zu Mehrausgaben wegen der intensiven Werbung für die Inanspruchnahme des europäischen Versandhandels mit Gutscheinen oder Zuzahlungsbefreiungen für die Besteller gekommen ist, die am Ende von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten getragen werden.“

Abschließend verweist der Antrag auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach ein Rx-Versandverbot „ausdrücklich als gerechtfertigt angesehen“ werde. Anders als beim Versandhandel mit OTC-Präparaten hatte der EuGH den EU-Mitgliedstaaten Ende 2003 freigestellt, ob sie auch den Rx-Arzneimittelversand freigeben. Dies ist bislang nur in wenigen EU-Staaten der Fall.

Der Entschließungsantrag solle allerdings zuerst in die Fachausschüsse des Bundesrates verwiesen werden, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Eine inhaltliche Diskussion wird erst nach der Sommerpause, also vermutlich im September, stattfinden.“ Bislang habe es keine Rückmeldungen aus denjenigen Bundesländern gegeben, die sich noch nicht öffentlich geäußert hätten, sagte die Sprecherin. Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits angekündigt, die Initiative zu unterstützen.

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