Der Bundesrat hat Änderungen zu T-Rezepten, den notwendigen Angaben auf Muster-16-Rezepten und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) beschlossen. Für die Apotheker bedeutet die Entscheidung ein Mehr an Arbeit: Sie müssen die Durchschriften der T-Rezepte künftig nicht mehr vierteljährlich, sondern wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schicken. Außerdem droht ein weiteres Kreuz auf den Rezepten.
Die Änderungen zum Umgang mit Rezepten über Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid sollen bereits im Monat nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Bislang sei ein zeitnahes Eingreifen des BfArM zum Schutz des gefährdeten Personenkreises in vielen Fällen nicht möglich, hieß es in der Begründung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Auf Grund der teilweise mehrere Monate zurückliegenden Verschreibungen und Abgaben habe das BfArM nur mit erheblicher Verzögerung nachvollziehen können, ob die Bestimmungen eingehalten worden seien. „Der insgesamt geringfügige zusätzliche Aufwand für Apotheken ist vertretbar“, so das Fazit in der Begründung des Verordnungsentwurfs.
Auf den Durchschriften müssen in Zukunft alle Daten angegeben werden, die auch auf Rezepten ergänzt werden müssen. Dazu gehören etwa Name und Anschrift des Apothekeninhabers, Name des verantwortlichen Apothekers, Datum der Abgabe und der Preis des Arzneimittels. „Dies ermöglicht dem BfArM eine verbesserte Zuordnung der Durchschriften zu den abgebenden Apotheken“, heißt es in der Begründung.
Außerdem sollen Apotheker das Versanddatum der Durchschriften künftig dokumentieren. Dies diene dem Nachweis, dass die Unterlagen fristgerecht versendet worden sei. Die Erfahrung zeige, dass ungefähr 4 bis 8 Prozent der Durchschriften der T-Rezepte verspätet verschickt worden seien. Auch dies stelle nur einen geringfügigen Mehraufwand dar, da die Belieferung bereits heute dokumentiert werden müsse.
Der Bundesrat hat darüber hinaus eine Entschließung zu T-Rezepten gefasst. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob die Anwendungssicherheit durch Vermeidung von Abgabefehlern erhöht werden kann. Das könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, „dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird“. Damit würde bestätigt, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen vorgelegen hätten.
Künftig müssen Ärzte auf Rezepten eine Telefonnummer angeben, unter der sie erreichbar sind. Das gleiche gilt für Rezepte über Medizinprodukte. Die Vorgabe, dass auf den Verordnungen auch eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse stehen muss, wurde gestrichen. Diese Änderung soll erst ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung greifen.
Eine weitere Klarstellung bei der im Juli zuletzt überarbeiteten MPAV betrifft die Abgabe von Produkten, die nicht von Laien angewendet werden. Bislang heißt es, diese Produkte dürften nur an Fachkreise abgegeben werden. Nun wird ergänzt, „es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt“. Damit wird deutlich, dass auch weiterhin Medizinprodukte wie Intrauterinpessare von Laien in Apotheken abgeholt werden können.
Bei der Sitzung wurde außerdem die Gesundheitsministerin des Saarlands, Monika Bachmann (CDU), zur Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundesrats gewählt.
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