Der Bundesrat hat heute das Pharmapaket durchgewunken: Damit bleibt das Preismoratorium für weitere vier Jahre bestehen. Außerdem wird die Aut-idem-Liste nicht mehr zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vereinbart. Stattdessen soll sie bis zum 30. September durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen werden. „Insbesondere Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite“ sind zu berücksichtigen.
Die Gesetzesänderungen sehen außerdem vor, dass der Herstellerrabatt von 6 auf 7 Prozent erhöht wird. Generika sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Arzneimittelpreise werden bis Ende 2017 auf dem Stand von 2009 eingefroren. Ausgenommen sind Arzneimittel, für die ein Festbetrag festgesetzt ist.
Durch diese beiden Maßnahmen werden Einsparungen von 700 Millionen Euro erwartet. Dem stehen Kosten von rund einer Milliarde Euro gegenüber, die durch das Auslaufen des erhöhten Herstellerabschlags von 16 Prozent entstehen.
Bei den auf die Nutzenbewerung folgenden Preisverhandlungen soll künftig jeweils ein Vertreter der Krankenkassen teilnehmen. Näheres soll der GKV-Spitzenverband regeln. Die ausgehandelten Erstattungsbeträge sollen als Festbetrag für alle Arzneimittel mit demselben Wirkstoff gelten, die seit Januar 2011 in Verkehr gebracht wurden und länger als ein Jahr auf dem Markt sind.
Im Arzneimittelgesetz soll künftig geregelt sein, dass Hersteller Arzneimittel mit Erstattungspreis zu eben diesem Preis abgeben. Auf diese Weise orientieren sich die Margen von Apotheken und Großhändlern nicht mehr am Listenpreis. Denn in der geänderten Arzneimittelpreisverordnung heißt es künftig, dass zur Berechnung der Zuschläge der Betrag zugrunde gelegt wird, zu dem der pharmazeutische Unternehmer das Arzneimittel laut Arzneimittelgesetz abgibt.
Bei der Berechnung der Zuschläge für Apotheken und Großhändler sieht der Bundesrat noch Klarstellungsbedarf: In einer Entschließung, die ebenfalls gefasst wurde, kritisiert das Plenum, dass die Umdefinition wegen des Systems der internationalen Preisreferenzierung gravierende Auswirkungen auf den Pharmastandort Deutschland habe.
Es stelle sich daher die Frage, ob das System der durchgereichten Rabatte erforderlich sei, und ob eine Klarstellung durch weitere Gesetzesänderungen erreicht werden könne. „Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wichtige Regelung kritisch begleiten“, heißt es in der Entschließung.
Außerdem spricht sich das Plenum dafür aus, dass mit der vorgesehenen Aufhebung des Bestandsmarktaufrufs auch die Verfahren beendet werden sollen, die sich bereits im Stadium der Preisverhandlung befinden. Andernfalls würde es aush Sicht des Bundesrats zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von einigen Herstellern führen, da die Verhandlungen für Gliptine weiter fortwirken würden.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gibt mit Bezug auf den Preisstopp zu bedenken, dass die „bessere gesetzgeberische Lösung“ ein „reales“ Preismoratorium gewesen wäre. Das hätte den Herstellern gestattet, die Preise um die Inflationsrate zu erhöhen.
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