Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Neuregelung der Sterbehilfe gebilligt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.
Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt, weil die Begriffe „geschäftsmäßig“ und „auf Wiederholung angelegte“ Sterbehilfe nicht eindeutig bestimmt seien. Der Verabschiedung war eine einjährige Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage in Parlament und Öffentlichkeit vorausgegangen.
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