Seit knapp zwei Wochen ist die „Pille danach“ rezeptfrei. Nach einem behelfsmäßig geregelten Übergang ist nun auch die Erstattung für Frauen unter 20 Jahre beschlossene Sache. Der Bundesrat hat das SGB-Änderungsgesetz soeben durchgewinkt. Beratungsbedarf gab es nicht mehr, der Tagespunkt stand auf der sogenannten „Grünen Liste“. Ebenfalls beschlossen ist damit das geplante Werbeverbot für die OTC-Notfallkontrazeptiva.
Mit der Entscheidung wird im Sozialgesetzbuch V (SGB) der § 24a geändert, der aktuell schon die Erstattungsfähigkeit für Kontrazeptiva regelt. Der Bundestag hatte dies rückwirkend zum 1. März beschlossen. Geändert wird zudem das Heilmittelwerbegesetz (HWG): Das Werbeverbot für Arzneimittel, die das Risiko der Abhängigkeit bergen, gilt damit auch für Notfallkontrazeptiva. Hersteller dürfen nicht direkt bei Patienten für Notfallkontrazeptiva werben.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte das geplante Werbeverbot als paternalistisch und europarechtswidrig kritisiert und gefordert, die vorgesehene Änderung zu streichen. Das Verbot verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Schon Ende Februar zeichnete sich ab, dass eine Erstattungsregelung erst nach dem OTC-Switch kommen werde. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) forderte daraufhin ABDA, GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf, für den Übergangszeitraum selbst „zeitnah untereinander abzustimmen und die entsprechenden Maßnahmen verbindlich zu treffen“ – im Rahmen des Sachleistungsprinzips. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte zu und warnte im gleichen Zug aber vor Retaxationen.
Der GKV-Spitzenverband hatte die Kassen seinerseits dazu aufgefordert, während der Übergangszeit entsprechende Rezepte nicht zu beanstanden. Die ABDA vertraute den Kassen und empfahl, Notfallkontrazeptiva zu Lasten der GKV bei vorliegendem ärztlichem Rezept in der Übergangszeit als Sachleistung abzugeben.
ABDA-Präsident Schmidt sicherte sich trotzdem ab: Den Apotheken dürfe bei der Versorgung keine Nachteile entstehen, schrieb er an das BMG. „Sollte es angesichts des gesetzgeberischen Willens wider Erwarten durch einzelne Krankenkassen dazu kommen, werden wir Ihnen dies zurückmelden mit der Erwartung, unsere gemeinsame Position zu vertreten“, so Schmidt.
In der Praxis leistete derweil der Leitfaden der ABDA offenbar gute Dienste: RTL und WDR prüften die Apotheker in der vergangenen Woche. Zwischen Citylagen und Landapotheken variierte die Nachfrage nach den Präparaten allerdings stark: Während etwa die Prenz'l Apotheke in Berlin am ersten Sonntag nach dem OTC-Switch im Notdienst neunmal die „Pille danach“ abgab, hatten andere ausschließlich Testkäufer.
Eine gesonderte Vergütung gibt es für die ausführliche Beratung samt Checkliste nicht. Dafür sind die Apotheken in ihrer Preisgestaltung frei, einen Festpreis für die Produkte gibt es nicht. Den OTC-Switch hatte der Bundesrat Anfang März beschlossen. Ebenfalls beschlossen ist das Versandverbot für beide Wirkstoffe.
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