Anti-Korruptionsgesetz

Fingerhakeln um Bestechlichkeit

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Berlin -

Der Bundesrat hat heute seine Empfehlungen zum Anti-Korruptionsgesetz beschlossen. Damit soll es als besonders schwerer Fall von Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gewertet werden, wenn dabei Patienten zu Schaden kommen. Die Länderkammer spricht sich zudem für eine Erweiterung bei den potentiellen Antragstellern aus.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, die Länderkammer könnte den Prozess jedoch aufhalten. Nach der heutigen Zustimmung ist diese Gefahr gebannt, so dass das Anti-Korruptionsgesetz womöglich noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Bei der Besprechung gab es in der Länderkammer heute nur noch ein kurzes parteipolitisches Fingerhakeln. Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJV), dankte den SPD-Bundesländern für ihre Vorarbeit zum Anti-Korruptionsgesetz. Die Anträge aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz seien die Grundlage für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gewesen. Bayerns Justizminister Professor Dr. Winfried Bausback machte dagegen „einen erkennbaren blau-weißen Anstrich“ aus.

Lange erlaubte sich noch einen Seitenhieb auf die schwarz-gelbe Vorgängerregierung, die mit ihrem Anlauf zum Anti-Korruptionsgesetz gescheitert war. Die seinerzeit FDP-geführten Ministerien für Justiz und Gesundheit wollten Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch regeln. Damit wäre Korruption im PKV-Bereich aber nicht erfasst gewesen.

Mehrere Bundesländer hatten dagegen vorgeschlagen, einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) zu etablieren. So sieht es jetzt auch der Entwurf der Bundesregierung vor. „Es gibt nur noch im Detail Unterschiede“, erklärte Lange.

So habe man etwa Bezugsentscheidungen aus dem Straftatbestand explizit ausgeklammert. „Auch Heilberufler dürfen wirtschaftliche Entscheidungen treffen“, erklärte Lange und nannte als Beispiel den Kauf eines neuen Behandlungstischs für die Arztpraxis. Entscheidend ist demnach, ob Vorteile für die Verletzung der heilberuflichen Unabhängigkeit gewährt werden.

Auch Bausback stellte klar: „Was heute an beruflicher Kooperation erlaubt ist, bleibt erlaubt.“ Unter Strafe gestellt würden „Auswüchse sozialschädlichen Verhaltens“. Bayern Justizminister kritisierte, dass der geplante Straftatbestand als sogenanntes Antragsdelikt der Bedeutung der betroffenen Schutzgüter – der Gesundheit von Menschen – nicht gerecht werde.

Nach den Plänen der Bundesregierung ist demnach immer ein Strafantrag Voraussetzung für die Verfolgung notwendig. Bayern hätte sich hier ein Offizialdelikt gewünscht, das immer von Amtswegen verfolgt wird. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf der Bundesregierung aber sehr begrüßenswert, so Bausback in der Länderkammer.

Nach dem Anti-Korruptionsgesetz drohen Ärzten und Apothekern künftig bis zu drei Jahren Haft, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fälle werden mit fünf Jahren Haft geahndet. Strafbar macht sich demnach etwa, wer bei der Verordnung oder Abgabe von Arzneimitteln den Wettbewerb unlauter beeinflusst und dafür selbst Vorteile erhält. Als zweiter Punkt sind Verstöße gegen die heilberufliche Unabhängigkeit explizit genannt.

Dem Bundesrat reichte dies nicht aus: „Korruption im Gesundheitswesen kann nicht nur nachteilige finanzielle Auswirkungen für die Kostenträger nach sich ziehen“, hieß es zur Begründung der beiden Änderungsvorschläge. Insbesondere seien für die Betroffenen durch korruptes Verhalten bedingte Gesundheitsschäden gravierend.

Dieser Tatbestand soll als besonders schwerer Fall ins Gesetz aufgenommen werden. Denn es sei in der Außenwirkung schwer vermittelbar, „dass eine körperliche Schädigung als Folge des Fehlverhaltens hinter den übrigen Tatbestandsmerkmalen zurückstehen soll“, so die Länderkammer.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats wünscht sich zudem eine Erweiterung bei den potentiellen Antragstellern. Laut bisherigem Entwurf dürfen Geschädigte, Wettbewerber, Kammern und Berufsverbände einen Strafantrag stellen sowie – was nachträglich eingefügt wurde – die Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Der Bundesrat möchte dieses Recht auch der gesetzlichen Unfall- sowie Rentenversicherung zugestehen.

Als nächstes steht eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages an: Am 14. Oktober können die geladenen Verbände und Experten noch einmal Einfluss auf das Geschehen nehmen – so sie von einem Ausschussmitglied befragt werden. Vorab werden schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Spätestens Anfang Dezember soll die zweite und dritte Lesung im Bundestag folgen. Wenn danach auch der Bundesrat am 18. Dezember grünes Licht gibt, könnte das Anti-Korruptionsgesetz durch noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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