Der Bundesrat hat sich heute nicht nur mit knapper Mehrheit für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Die Ministerpräsidenten haben zudem Empfehlungen für die weitere Beratung des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) abgegeben. Die 100 Millionen Euro Honorarerhöhung für Rezeptur und BtM-Rezepte haben die Länder ohne Beanstandung durchgewinkt. Anders als der Gesundheitsausschuss wollen die Länderchefs an der Importförderklausel festhalten.
Der Gesundheitsausschuss hatte in der vorletzten Woche noch die Abschaffung der Importklausel gefordert. „Die Importförderklausel stellt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) eine nicht mehr erforderliche Doppelregulierung dar“, stellte der Ausschuss fest. Bis zum Jahr 2011 sei die Importförderklausel de facto das einzige Instrument zur Preisregulierung des patentgeschützten Marktes gewesen. Aber: „Mit Einführung des Verfahrens der Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln ist sie überflüssig geworden.“ Das sahen heute die Ministerpräsidenten anders und wollen die Importklausel nicht antasten.
Dass sich der Bundesrat schließlich gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses gestellt hat, freut natürlich den Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD). „Damit stellt sich bereits die Versammlung der Ministerpräsidenten zum wiederholten Male gegen den Versuch, dieses etablierte Wettbewerbs- und Sparinstrument bei patentgeschützten und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln den Interessen der Pharmaindustrie über die Hintertür zu opfern“, so der VAD in einer Stellungnahme. Darin sieht der Verband „ein deutliches politisches Signal, das im Sozialgesetzbuch verankerte Wirtschaftlichkeitsprinzip auch weiterhin mit funktionierenden Instrumenten umzusetzen“.
Vom Deutschen Apothekerverband (DAV) wünschen sich die Importeure nun, dass er seine „mit wechselnder Begründung vorgetragenen Attacken gegen die Importförderung des Sozialgesetzbuches und die Importquote des Rahmenvertrages einstellt. Es sei an der Zeit, nicht weiter gegen, sondern gemeinsam mit importierten Arzneimitteln die benötigten Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben.
Nicht folgen wollten die Ministerpräsidenten der Empfehlung ihrer Gesundheitsexperten, im Gesetz klarzustellen, dass auch Apotheker ergänzende Vereinbarungen mit Krankenkassen auf Landesebene zur Erbringung und Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen schließen dürfen. Dies war ein weiteres wichtiges Anliegen der ABDA. Weil eine Klarstellung im SGB V fehlt, können Apotheker keine Dienstleistungsverträge über Beratungsleistungen abschließen. Darin sieht die ABDA aber gerade ein Zukunftsfeld für die Apotheker.
Da das AM-VSG nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Empfehlungen des Bundesrates für die weitere Beratung im Bundestag nicht bindend. Die Bundesregierung muss sich zwar dazu äußern, es gibt aber keinen Zwang, einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen zu erarbeiten.
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