Länderkammer

EU-Rezepte passieren Bundesrat

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Berlin -

Der Bundesrat hat bei der heutigen Plenarsitzung einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. Beim ersten Anlauf hatten die Länder ihre Zustimmung noch verweigert, weil sie gleichzeitig die Pille danach aus der Verschreibungspflicht entlassen wollten. Doch Deutschland hat wegen der Verspätung schon Ärger mit Brüssel. Daher wird die Bundesregierung jetzt in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, die Abgabe von Levonorgestrel ohne Rezept in Apotheken zu ermöglichen.

Zur Anerkennung ausländischer Rezepte in deutschen Apotheken muss die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) angepasst werden. Laut Verordnungsentwurf sind Verschreibungen aus den EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz deutschen Rezepten gleichgestellt.

Die ausländischen Rezepte müssen die gleichen Vorgaben erfüllen wie Rezepte aus dem Inland. Diese Vorgaben sind in der Durchführungsrichtlinie präzisiert, die möglicherweise immer noch im Bundesrat blockiert wird. Apotheker müssen laut den EU-Plänen nicht prüfen, ob ein Arzneimittel in anderen EU-Staaten nicht abgegeben werden darf, wenn es hierzulande erlaubt ist. Andererseits dürfen sie Arzneimittel, die in Deutschland beispielsweise unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht abgeben.

Die Entschließung der Länder ist nicht bindend, durch eine Blockade der Durchführungsrichtlinie könnten sie weiter Druck auf Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ausüben. Der Minister sowie die Unionsfraktion lehnen einen OTC-Switch der Pille danach ab.

Zu der Entschließung des Bundesrats wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einer Sprecherin zufolge jetzt im nächsten Schritt Stellung nahmen. Dies könne allerdings einige Woche oder Monate dauern. Eine „praktische Wirkung“ entfalte die Vorlage aus der Länderkammer vorerst nicht.

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