Fertilitätsmedizin

Bundesrat: Kassen sollen Befruchtung zahlen

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Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sollen von den Kosten einer künstlichen Befruchtung stärker entlastet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor, den der Bundesrat durchgewunken hat. Danach sollen die Krankenkassen statt der derzeit geltenden 50 Prozent künftig 75 Prozent für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung übernehmen.

Der saarländische Bundesratsminister Andreas Storm (CDU) sagte, der Wunsch, Kinder zu bekommen, dürfe nicht am Geld scheitern. Sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU) wies darauf hin, dass etwa 15 Prozent in unserer Gesellschaft ungewollt kinderlos blieben. Er lehnte es ab, die Förderung von Paaren an Einkommensgrenzen zu koppeln.

Damit die Kassen nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben, soll der Bund diese nach dem Willen der Länder übernehmen. Nun muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach Vorstellungen von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sollen sich Bund und Länder an den Mehrkosten beteiligen.

Die Kassen dürfen seit Beginn des Jahres Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung als Satzungsleistung erstatten. Forderungen der Länder nach einer vollen Kostenübernahme hatte die Regierung 2010 eine Abfuhr erteilt.

 

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