Der Bundesrat will beim Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) nachbessern, auch im Sinne der Apotheken.
Am 12. Mai steht die erste Beratung des ALBVVG im Bundesrat an; in dieser Woche hat sich bereits der Gesundheitsausschuss damit beschäftigt und eine Beschlussempfehlung vorgelegt, mit der unter anderem ein Inflationsausgleich für die Apotheken gefordert wird. Außerdem sollen Nullretaxationen verboten und die Präqualifizierung für die Hilfsmittelversorgung abgeschafft werden.
Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening freut sich: „Die Ratschläge aus den Gesundheitsministerien der Bundesländer bekommen unsere volle Unterstützung. Man sieht hier sehr deutlich, dass die Expertinnen und Experten aus den Landesministerien viel näher an den wirklichen Problemen und Herausforderungen im Versorgungsalltag sind. Die Bundesländer haben schlichtweg verstanden, wie groß der Druck auf den Apothekenteams nach der Coronavirus-Pandemie und durch die Lieferengpass-Krise ist. Sie haben auch verstanden, dass wir unbedingt sofort finanzielle und bürokratische Entlastungen brauchen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten.“
Sie hoffe, dass das Plenum des Bundesrates diesen „sehr weisen Empfehlungen“ folge. „Sollte dieser Bundesratsbeschluss zustande kommen, sollten sich die Abgeordneten des Bundestages die Empfehlungen ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern sehr genau anschauen und schnellstmöglich in das Gesetz einbringen“, so Overwiening.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat schon einmal Maßnahmen gegen die galoppierende Preisentwicklung in den Apotheken gefordert. Weitere Einschnitte wie die Anhebung des Kassenabschlags gefährdeten die Versorgung. Allerdings war das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) nicht zustimmungspflichtig.
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