Der Bundesrat hat heute die Finanzreform der Krankenkassen passieren lassen. Damit sinkt der Beitragssatz Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern bezahlte Beitragssatz soll fest bleiben. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge erheben.
Wegen absehbarer Kostensteigerungen ist von steigenden Zusatzbeiträge auszugehen. Die Kassen müssen ihre Versicherten dann allerdings auf ihr Sonderkündigungsrecht und eine Übersicht des GKV-Spitzenverbands hinweisen. Dort werden die Zusatzbeiträge aller Kassen veröffentlicht.
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisierte, die Kassenmitglieder müssten in Zukunft alleine sämtliche Finanzlücken schließen.
Mit dem Gesetz wurde auch eine Änderung zu Impfstoff-Ausschreibungen beschlossen. Die Kassen müssen künftig mindestens mit zwei Hersteller unter Vertrag nehmen, Exklusivverträge werden verboten. Auf diese Weise sollen Engpässe vermieden werden. Die Maßnahme war im Gesetzgebungsverfahren von Kassen und Herstellern kritisiert worden.
Mit dem Gesetz wird zudem der Weg für ein neues Institut frei, das Daten zur Qualität der Kliniken auswerten soll. Krankenhausvergleiche im Internet nach Behandlungserfolgen sollen möglich werden.
Beschlossen wurden zudem befristete Zuschläge der Kassen für Hebammen, so dass deren Problem steigender Haftpflichtprämien gemindert wird.
Der Bundesrat forderte mehr Mitsprache der Länder bei der Ermittlung der Klinikqualität sowie langfristige Lösungen für die Hebammen.
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