Bundesrat

Grünes Licht für Hospizgesetz

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Die Versorgung sterbenskranker Menschen soll verbessert werden. Der Bundesrat ließ dazu das Hospiz- und Palliativgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) passieren. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung Betroffener sind künftig nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden.

In ländlichen Regionen soll die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung beschleunigt werden. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten wie etwa für Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Die Länder kritisierten die Neuregelungen mehrheitlich als nicht ausreichend.

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