Apothekerberuf: 10 Punkte bis auf Weiteres APOTHEKE ADHOC, 18.01.2016 11:34 Uhr
An der geplanten Neudefinition des Apothekerberufs wird sich wohl nicht mehr viel ändern: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum, Ende Januar dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zuzustimmen. Ende November hatte sich das Länderparlament noch kritisch geäußert und gefordert, die geplante Definition um drei Aspekte zu ergänzen.
In Anlehnung an die EU-Richtlinie sollen die „pharmazeutischen Tätigkeiten“ in der Bundesapothekerordnung (BApO) in zehn Punkten genauer definiert werden. Mitte November empfahl der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, drei Punkte zu ergänzen. Auf diese Weise sollten sich auch Apotheker in Behörden und Kommunen, der Industrie und an Universitäten besser in der BApO wiederfinden.
„Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen“, hieß es zur Begründung. Auch außerhalb der Apotheke sicherten Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Der Bundesrat folgte der Empfehlung und verabschiedete eine entsprechende Stellungnahme.
In ihrer Gegenäußerung zu diesem Vorschlag gab sich die Bundesregierung verständlich, aber hart. Da die Forderung des Bundesrates über die geplante 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus gehe, werde sie abgelehnt. Immerhin: „Die Bundesregierung wird aber prüfen, wie der Vorschlag im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzgebungsvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit aufgegriffen werden kann“, hieß es weiter.
Hintergrund ist ein gewisser Zeitdruck: Die EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung ist bereits am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland ist bereits zu spät dran, denn der Bundesrat beschäftigt sich erst am 29. Januar mit dem entsprechenden Gesetzentwurf.
Deshalb will sich die Bundesregierung erst einmal auf das Nötigste konzentrieren – die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel. Diesem Ansatz folgte der Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die Experten empfahlen, das Gesetz in seiner derzeitigen Form anzunehmen. Dem folgten die Abgeordneten in der letzten Sitzungswoche des vergangenen Jahres.
Einig waren sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses aber auch darüber, dass die Bedenken der Apotheker berechtigt seien und noch einmal diskutiert werden sollten. Dass die Berufsanerkennungsrichtlinie und die BApO unterschiedliche Zielsetzungen haben, war auch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bewusst. „Das in diesem Zusammenhang vorgebrachte Anliegen der Apothekerschaft ist insoweit nachvollziehbar“, sagte eine Sprecherin Mitte Dezember.
Die Gesundheitsexperten in den Ländern scheinen damit zufrieden zu sein. Der Gesundheitsausschuss hat nicht an der ursprünglich geforderten Ergänzung festgehalten, sondern empfiehlt nun, dem Gesetz zuzustimmen. Nachbesserungen fordert der Bundesrat lediglich beim Binnenmarkt-Informationssystem, über das gemeldet werden soll, wenn eine Approbation ruht, widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Der Bundesrat soll laut Gesundheitsausschuss eine Entschließung fassen, damit nicht nur die EU-Staaten, sondern auch die zuständigen Behörden in den Bundesländern über die Änderungen informiert werden. Da ein Informationsaustausch unter den deutschen Behörden nicht vorgesehen sei, seien ausländische Stellen gegebenenfalls schneller über ein Berufsverbot informiert als inländische Behörden. „Diese Schieflage kann nicht hingenommen werden“, findet der Gesundheitsausschuss.
Auch die ABDA scheint sich inzwischen damit abgefunden zu haben, dass in dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen mehr zu erwarten sind. In ihrer aktuellen Stellungnahme zur aktuellen AMG-Novelle (4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) fordert sie Nachbesserungen an der BApO. Dabei setzt die Standesvertretung weiterhin primär auf ihren eigenen Vorschlag, bei dem verschiedene Arbeitsorte genannt werden. Alternativ wäre man aber auch mit der Ergänzung der zehn Punkte um die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Aspekte zufrieden.