Bundesrat

Gesundheitsausschuss: PiDaNa ohne Rezept

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, die „Pille danach“ mit Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Anfang November soll das Plenum über die Empfehlung entscheiden. „Die Abgabe der 'Pille danach' in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung soll auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen“, so die Gesundheitsexperten der Länder.

Der Gesundheitsausschuss schlägt vor, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) so zu ändern, dass Levonorgestrel „in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption“ nicht mehr unter die Verschreibungspflicht fällt.

Seit längerem werde über die Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht diskutiert, heißt es in der Begründung des Gesundheitsausschusses. In nahezu allen europäischen Ländern sei das Arzneimittel inzwischen rezeptfrei erhältlich.

Die derzeitige Praxis der Verschreibungspflicht führe dazu, dass mit der Rezeptausstellung durch Gynäkologen zu viel Zeit verstreichen könne. Dies sei insbesondere am Wochenende der Fall, weil ein Rezept für die „Pille danach“ nur in Krankenhausambulanzen oder durch den ärztlichen Notdienst ausgestellt werden könne.

Voraussetzung für die Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften sei die rechtzeitige Einnahme der „Pille danach“. Ohne Arztbesuch sei dies eher zu gewährleisten. „Außerdem wird damit Frauen in ländlichen Regionen oder Frauen, für die der Arztbesuch eine große Hürde darstellt, der Zugang zu einer Notfall-Nachverhütung erleichtert“, heißt es in der Begründung.

Durch die Apothekenpflicht des Präparats werde auch nach der Entlassung aus der Verschreibungspflicht die notwendige Beratung der Patientinnen kompetent gewährleistet, ist der Gesundheitsausschuss überzeugt.

Es gebe „keine sachlichen Gründe“, die rezeptfreie Abgabe des Notfallkontrazeptivums abzulehnen, heißt es mit Blick auf wissenschaftliche Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Empfehlung des Europarates und positive Erfahrungen aus dem Ausland.

Untersuchungen in anderen Ländern zufolge habe die Freigabe der „Pille danach“ geholfen, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Der erleichterte Zugang habe keinen Einfluss auf die Verwendung regulärer Verhütungsmittel und das Sexualverhalten gehabt. Weder sei die Zahl ungeschützter Sexualkontakte angestiegen noch habe eine Zunahme von Geschlechtskrankheiten beobachtet werden können.

Die Regelung soll im Mai 2014 in Kraft treten, „damit dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Regelung über die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung bleibt“, so der Gesundheitsausschuss.

Die Apotheker hatten sich beim Deutschen Apothekertag für die Freigabe ausgesprochen. Die Einrichtung einer neuen Arzneimittelkategorie, nach der Notfallkontrazeptiva auch ohne Rezeptpflicht preisgebunden bleiben, ist derzeit kein Thema mehr.

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