Verhaltensprävention fördern

Bundesrat: Gesundes-Herz-Gesetz greift zu kurz

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Berlin -

Der Bundesrat hat heute das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG) beraten. Das Ziel des GHG sei zwar zu begrüßen, die Länder bezweifelten jedoch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich ein probates Mittel zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien. Das GHG konzentriere sich zu sehr auf die medizinische Früherkennung und Versorgung und vernachlässige dabei die Verhaltensprävention.

Die Lebenserwartung in Deutschland sei niedriger als in vergleichbaren anderen Industrienationen. Dies sei insbesondere auf vermeidbare Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurückzuführen. Die Länder begrüßten daher deutlich das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel. „Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Maßnahmen ein probates Mittel zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen“, heißt es in der Erklärung.

Denn der vorliegende Gesetzentwurf konzentriere sich ausschließlich auf die medizinische Vorsorge und Versorgung. Um die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachhaltig zu senken, seien jedoch Anstrengungen in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie erforderlich. Damit greift der Gesetzentwurf nach Ansicht der Länder deutlich zu kurz. Insbesondere versorgungsferne Personengruppen mit hohen Risiken für die Entwicklung solcher Erkrankungen würden durch die rein medizinische Ausrichtung des Gesetzentwurfs nicht ausreichend erreicht.

Keine ausreichende Finanzierung

Kritisch sehen die Länder auch die im GHG vorgesehene Ausweitung der Beratung zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Krankheitsrisiken in Apotheken, „aufgrund fehlender ausreichender finanzieller Zusatzleistungen sowie fehlender Qualitätssicherung“, so die Länder.

Es müsse sichergestellt werden, dass die Finanzierung erweiterter Leistungen der medizinischen Prävention nicht dazu führe, dass bewährte Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention nicht mehr finanziert werden könnten. „Eine Ausweitung der Prävention zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu Lasten anderer Präventionsmaßnahmen kann nicht zielführend sein“, so die Länder.

Die Länder sehen in dem Gesetz auch ein sozialpolitisches Problem. Der Bundesrat befürchtet, dass vor allem gesundheitsbewusste Menschen die flächendeckenden Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen und Kosten verursachen, während Menschen mit einem hohen Gesundheitsrisiko nicht ausreichend von dem Gesetz profitieren.

Nationale Strategie notwendig

Der Bundesrat bittet, gemeinsam mit den Fachgesellschaften, der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und den anderen Ressorts der Bundesregierung eine nationale Strategie zur Herz-Kreislauf-Gesundheit zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere Fragen der Verhaltens- und Verhältnisprävention im Vordergrund stehen, um die relevanten Ursachen dieser Erkrankungen zu bekämpfen.

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