Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung gegen ein gelockertes Verbot der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgesprochen. Die deutsche Regelung habe sich als „sicher und wirksam bewiesen“, heißt es in den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse, die vom Bundesrat mehrheitlich angenommen wurden. Damit erteilte der Bundesrat der Schaffung einer einheitlichen europäischen Regelung zu Patienteninformationen eine Absage. Eine entsprechende Richtlinie wird als Teil des so genannten Pharma-Pakets derzeit im Parlament und Rat der Europäischen Union diskutiert.
In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat die von EU-Industriekommissar Günter Verheugen geplante Lockerung des Werbeverbots für Rx-Arzneimittel nachdrücklich ab: Die Regelungen des deutschen Heilmittelwerbegesetzes (HWG) seien eindeutig und unterschieden nicht zwischen Arzneimittelwerbung und -information. „Eine solche Unterscheidung wird für entbehrlich gehalten, weil sie zu Unschärfen führt“, heißt es im Beschluss.
Eine Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel werde zum Schutz und Wohl der Patienten abgelehnt. Schließlich hätten Pharmaunternehmen „ein Absatzinteresse, das einem Erstellen von unbeinflussten und objektiven Informationen zuwiderläuft“.
In Deutschland sei seit 2004 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für unabhängige Patienteninformationen zuständig. Der Bundesrat befürchtete im Falle einer Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie erhebliche Personal- und Sachkosten für die Kontrolle der bereitsgestellten Information.
APOTHEKE ADHOC Debatte