Künstliche Befruchtung

Bundesrat fordert Kassenlösung dpa/APOTHEKE ADHOC, 06.04.2009 10:43 Uhr

Berlin - 

Die Krankenkassen sollen ungewollt kinderlosen Paaren nach dem Willen der Bundesländer künstliche Befruchtung wieder bezahlen. Eine Mehrheit schloss sich vergangene Woche im Bundesrat einem neuerlichen Antrag des Saarlandes, Sachsens und Thüringens an. Der Nutzen für „die Zukunftsfähigkeit des Landes“ übersteige nach Ansicht der Länder die auf bis zu 150 Millionen Euro jährlich veranschlagten Kosten für die Krankenkassen. Die Länderkammer hatte schon im vergangenen Sommer auf Antrag der gleichen drei Länder die volle Übernahme durch die Kassen gefordert.

Seit die Behandlung für die gesetzlich Krankenversicherten um mehrere tausend Euro teurer wurde, ist deren Zahl bundesweit um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Grund ist die Kürzung der Kassenzuschüsse auf die Hälfte der Kosten seit 2004. Das Geld fließt auch nur für drei Behandlungen. Seither wurden pro Jahr tausende Kinder weniger geboren. Die Kosten betragen im Schnitt 3200 Euro pro Behandlungszyklus - mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro für die Paare pro Behandlung. Bei der vierten Behandlung muss der volle Preis allein bezahlt werden.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich für steuerfinanzierte Zuschüsse ausgesprochen, die zwischen Bund und Ländern geteilt werden sollen. Von der Leyen erklärte, sie wolle sich angelehnt an das so genannte „Sächsische Modell“ dafür einsetzen, dass die Paare künftig einen vierten Versuch frei hätten und die Selbstbeteiligung sinke. In Sachsen erhalten kinderlose Ehepaare seit März staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen.