Im Kampf gegen Lieferengpässe wollen die Länder mehr Handlungsspielräume für die Apotheken. Der Bundesrat stimmte einem Antrag von Baden-Württemberg und Bayern zu. Vor allem Importe und der Austausch von Darreichungsformen sollen erleichtert werden.
Konkret soll § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) erweitert werden, um den Import dringend benötigter, nicht verfügbarer Medikamente zu erleichtern und Behörden die Möglichkeit zu geben, von bestimmten gesetzlichen Anforderungen abzuweichen.
Zudem sollen Anpassungen erfolgen, die den Apotheken den Abverkauf importierter Medikamente nach Beendigung eines Versorgungsmangels regeln – dies soll eine bedarfsgerechte Bevorratung ermöglichen.
Außerdem sollen Apotheken bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel zukünftig unabhängig von Listen und Darreichungsformen, nach Rücksprache mit dem Arzt, auch andere Wirkstoffe substituieren dürfen. Weiterhin wird empfohlen, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schnell handelt, um Paracetamol- und Ibuprofen-Präparate für Kinder, wie Säfte oder Zäpfchen, von der Zulassungspflicht durch Standardzulassung zu befreien.
In einer Mitteilung der EU-Kommission vom 24. Oktober 2023 wurden Maßnahmen gegen Arzneimittellieferengpässe vorgeschlagen, darunter eine EU-weite oder mehrstaatliche gemeinsame Beschaffung von Medikamenten. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen, nationale Strategien zu entwickeln. Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, eine solche nationale Arzneimittelbevorratungsstrategie auszuarbeiten, die den EU-Plänen entspricht.
Der Bundesrat fordert, das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zusammen mit den Ländern weiterzuentwickeln. Speziell sollen die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Regelungen angepasst werden, um die Förderung von Schrittinnovationen in der Arzneimittelversorgung zu unterstützen, statt sie zu hemmen.
Darüber hinaus sollen mehr Anreize für Hersteller geschaffen werden. Erreicht werden soll dies durch eine Änderung der Regelungen für Rabattverträge, um die Medikamentenproduktion in Deutschland und Europa profitabler zu machen und dadurch Lieferketten zu diversifizieren und Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren. Desweiteren soll eine mögliche Verlängerung der Rabattvertragslaufzeiten diskutiert werden.
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