Der Bundesrat hat heute das vom Bundeskabinett bereits beschlossene Gendiagnostikgesetz begrüßt - zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht. Danach dürfen Arbeitgeber und Versicherungen keine Gentests bei Bewerbern und Kunden verlangen. Heimliche Vaterschaftstests sowie Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sollen verboten werden.
Die Länderkammer forderte allerdings, auch den Datenschutz bei der Verwendung von Gendaten zu Forschungszwecken zu stärken. Regelungen zur Verwendung gendiagnostischer Methoden in der Forschung sind in den Plänen bisher ausgeklammert.
Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll voraussichtlich kommende Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert werden. Dem Gesetzesvorhaben gingen jahrelange Debatten voraus. Der Schutz vor der Nutzung menschlicher Erbgutinformationen soll ausgeweitet werden. Vor einem Test soll eine ausführliche Beratung nötig sein.
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