Bundesrat fordert bundesweit Stationsapotheker APOTHEKE ADHOC, 26.11.2018 15:27 Uhr
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor allem die Wartezeiten für GKV-Patienten in Arztpraxen verkürzen. Jetzt hat der Bundesrat einige Anmerkungen in seiner ersten Beratung beschlossen. Dazu zählt auch der Wunsch, bundesweit Stationsapotheker in allen Kliniken einzuführen. Das gibt es bisher nur in Niedersachsen.
Ausdrücklich spricht sich die Länderkammer für die Einführung von Stationsapothekern in allen Krankenhäusern aus. Sie lieferten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie und seien deshalb von zentraler Bedeutung bei einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung. Ihre gesetzliche Verankerung sollte deshalb geprüft werden, heißt es im Beschluss. Stationsapotheker sollten im interdisziplinären Team mit ärztlichem und pflegerischem Personal zu einer sicheren, zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beitragen. Das TSVG ist allerdings nicht zustimmungspflichtig.
Die Ländergesundheitsminister sehen im Sinne der Patientensicherheit auch die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) das BMG gebeten zu prüfen, ob und wie die ländereigenen Regelungen durch Regelungen auf Bundesebene unterstützt werden könnten, insbesondere im Krankenhausbereich zum Beispiel durch Regelungen zur Hinzuziehung von Apothekern für das Medikationsmanagement im Rahmen der patientenindividuellen Arzneimitteltherapie auf den Stationen oder durch die verbindliche Einrichtung von Arzneimittelkommissionen und durch die verbindliche Nutzung von Medikationsdatenbanken bei Polymedikation.
Kritik äußert der Bundesrat an den geplanten Vereinfachungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Die Länder fürchten, dass sie deren konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Bereits heute besäßen MVZ in einzelnen Regionen eine bedenkliche Monopolstellung. Es müsse deshalb eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sicherstelle, dass MVZ auch künftig eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleisteten. Versorgungsentscheidungen müssten frei von patientenschädlichen Fremdeinflüssen sein, betont der Bundesrat. Darauf zielt auch die Forderung der Länder, dass Krankenhaus-MVZ oder zahnärztliche MVZ die Zulassung nur erhalten dürfen, wenn sie in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und es einen fachlichen Bezug zwischen den Einrichtungen gibt. Auf diese Weise könnten MVZ verhindert werden, bei denen Versorgungsgesichtspunkte nicht im Vordergrund stehen.
Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.
Außerdem regt der Bundesrat an, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Präimplantationsdiagnostik sämtliche Kosten übernehmen. Dies würde zu einer erheblichen Entlastung der betroffenen Frauen beziehungsweise Paare führen. Da es derzeit nur um circa 200 Fälle gehe, halten sich die Kosten nach Einschätzung des Bundesrates auch im Rahmen. Für erforderlich hält der Bundesrat auch, dass die kassenärztlichen Vereinigungen den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern. Bislang würden nur rund 10 Prozent der Haus- und Augenarztpraxen einen barrierefreien Zugang anbieten.
Der Bundesrat fordert zudem zahlreiche Änderungen am TSVG-Regierungsentwurf. In seiner Stellungnahme spricht der Bundesrat sich unter anderem dafür aus, dass die zeitnahe Terminvermittlung auch für die ärztlichen Untersuchungen von Kindern – die U1 bis U9 – gelten solle. Der Entwurf sieht bislang vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt bislang 20 Behandlungsstunden in der Woche anbieten müssen. Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte werden verpflichtet, wöchentlich fünf Stunden offene Sprechzeit ohne Terminvergabe einzurichten.
Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden. Wer einen Arzttermin benötigt und nicht schnell genug bekommt, kann sich künftig unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die dann innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln muss. Der Service steht an allen Tagen der Woche 24 Stunden zur Verfügung und ist auch online nutzbar.
Für die Behandlung von Patienten, die über den Terminservice vermittelt werden, sollen Ärzte Zuschläge erhalten. Ebenso für neue Patienten und solche, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden. Zuschläge sind auch für Ärzte vorgesehen, die in ländlichen unterversorgten Regionen praktizieren. Um die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen, wird die Kassenärztliche Vereinigung darüber hinaus verpflichtet, eigene Praxen oder mobile Versorgungsalternativen einzurichten.
Ebenfalls beabsichtigt ist ein erleichterter Zugriff auf medizinische Daten. So schreibt der Gesetzentwurf den Krankenkassen vor, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Einblicke in ihre Daten sollen die Patienten dann auch über ihr Smartphone oder Tablet erhalten. Auch um die Medizinischen Versorgungszentren geht es in der Regierungsvorlage: Sie sollen weiter gestärkt werden. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.