Tierarzneimittel

Bundesrat diskutiert Versandverbot Janina Rauers, 03.11.2010 14:54 Uhr

Berlin - 

Der Bundesrat beschäftigt sich am kommenden Freitag mit dem Versand von Tierarzneimitteln: Nach dem Entwurf zur 15. AMG-Novelle sollen Versandapotheken Medikamente für Tiere anbieten dürfen, die nicht zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Verbraucherschutz der Länderkammer fordern nun eine Einschränkung: Demnach sollen lediglich nicht-rezeptpflichtige Medikamente verschickt werden dürfen.

Bayern und Thüringen haben den Antrag gemeinsam eingebracht. Die beiden Länder begründen die Einschränkung mit der fehlenden Harmonisierung des Tierarzneimittelrechts in der Europäischen Union: In Deutschland dürfen Tierarzneimittel nur verschrieben werden, wenn ein Veterinär das betroffene Tier untersucht hat und die Behandlung kontrolliert. Es sei nicht gewährleistet, dass Tierhalter verschreibungspflichtige Medikamente auch aus dem Ausland nur unter diesen Bedingungen erhalten, kritisieren die Antragssteller.

Die beiden Länder befürchten, dass die Grundsätze der Verschreibungspflicht, die Arzneimittelsicherheit und der Gesundheitsschutz in Frage gestellt werden. Zudem warnen sie vor steigenden Antibiotikaresistenzen bei Tieren, die auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben könnten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stimmten am 20. Oktober im Gesundheitsausschuss gegen den Antrag. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hessen enthielten sich.

Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) kritisierten den Vorstoß aus Bayern und Thüringen: Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Versand von Tierarzneimitteln gehe hervor, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen auch der Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln zugelassen werden sollte, argumentierte ein BMG-Sprecher.

Der BGH habe Bedenken geäußert, dass für Veterinärarzneimittel strengere Maßstäbe als für Humanarzneimittel gelten würden. Eine BMELV-Sprecherin sagte, Bayern gehe von einer Ausnahmekonstellation aus, die die vorgeschlagene weitgehende Einschränkung nicht rechtfertigen könne.