Der Bundesrat beschäftigt sich bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr noch einmal mit den Apotheken: Die Länderkammer stimmt am Freitag unter anderem über T-Rezepte, die Verschreibungspflicht für zahlreiche Präparate und neue Angaben auf Rezepten ab. Außerdem sollen die Korrekturen an der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) umgesetzt werden.
Besonders die Änderungen zum Umgang mit Rezepten über Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid bedeuten Mehraufwand für Apotheker: Demnach sollen sie die Durchschriften der T-Rezepte künftig wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schicken, statt wie bislang vierteljährlich. Der Entwurf stammt vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Bislang sei ein zeitnahes Eingreifen des BfArM zum Schutz des gefährdeten Personenkreises in vielen Fällen nicht möglich, heißt es in der Begründung. Auf Grund der teilweise mehrere Monate zurückliegenden Verschreibungen und Abgaben habe das BfArM nur mit erheblicher Verzögerung nachvollziehen können, ob die Bestimmungen eingehalten worden seien. „Der insgesamt geringfügige zusätzliche Aufwand für Apotheken ist vertretbar“, so das Fazit in der Begründung des Verordnungsentwurfes.
Außerdem sollen Apotheker das Versanddatum der Durchschriften künftig dokumentieren. Dies diene dem Nachweis, dass die Unterlagen fristgerecht versendet worden sei. Die Erfahrung zeige, dass ungefähr 4 bis 8 Prozent der Durchschriften der T-Rezepte verspätet verschickt worden seien. Auch dies stelle nur einen geringfügigen Mehraufwand dar, da die Belieferung bereits heute dokumentiert werden müsse.
Darüber hinaus sollen auf den Durchschriften in Zukunft alle Daten angegeben werden, die derzeit bereits auf den Verschreibungen hinzugefügt werden müssen. Dazu gehören etwa Name und Anschrift des Apothekeninhabers, Name des Aufsicht habenden Apothekers, Datum der Abgabe und der Preis des Arzneimittels. „Dies ermöglicht dem BfArM eine verbesserte Zuordnung der Durchschriften zu den abgebenden Apotheken“, so das BMG in seiner Begründung.
Der Bundesrat soll außerdem eine Entschließung zu T-Rezepten fassen. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob durch die Vermeidung von Abgabefehlern die Anwendungssicherheit erhöht werden kann. Das könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, „dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird“. Damit würde bestätigt, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen vorgelegen hätten.
Änderungen sind auch bei den vorgeschriebenen Angaben auf normalen Muster-16-Rezepten vorgesehen: Künftig sollen Ärzte auf den Rezepten eine Telefonnummer angeben, unter der sie erreichbar sind. Das gleiche gilt für Rezepte über Medizinprodukte. Die Vorgabe, dass auf den Verordnungen auch eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse stehen muss, soll wieder gestrichen werden.
Eine weitere Klarstellung bei der MPAV betrifft die Abgabe von Produkten, die nicht von Laien angewendet werden. Bislang heißt es, diese Produkte dürften nur an Fachkreise abgegeben werden. Nun wird ergänzt, „es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt“. Damit wird klargestellt, dass auch weiterhin Medizinprodukte wie Intrauterinpessare von Laien in Apotheken abgeholt werden können.
Der Wirkstoff Chinin zur Anwendung beim Menschen soll vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Bislang seien Arzneimittel zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe rezeptfrei, Chinin könne aber dosisabhängig zu schweren Blutbildveränderungen führen, heißt es in der Begründung des BMG. Auch der Wirkstoff Carbetocin soll für Humanarzneimittel verschreibungspflichtig werden.
Ketotifen und Esomaprazol sollen partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Die EU-Kommission habe Nexium Control (Exomeprazol) als nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen. Diese Zulassungsentscheidung gelte in den Mitgliedstaaten unmittelbar, so die Begründung. Daher werde die AMVV angepasst.
Der Wirkstoff Flurbiprofen soll zur Anwendung im Mund- und Rachenraum vollständig aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Für Dibotermin alfa soll die Verschreibungspflicht auf den Bereich der Humanarzneimittel ausgeweitet werden. Darüber hinaus werden 48 Wirkstoffe neu in die Liste verschreibungspflichtiger Substanzen aufgenommen. Schließlich sollen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Thymol zur Anwendung bei Bienen werden aus der Apothekenpflicht entlassen werden.
Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat haben dem Plenum empfohlen, der Verordnung zuzustimmen. Folgt der Bundesrat dieser Empfehlung, tritt die Verordnung in Kraft. Die meisten Änderungen gelten vom ersten Monat nach Inkrafttreten an. Davon ausgenommen sind die Regelung zu Intrauterinpessaren, die sofort gilt, und die Änderungen zu den Rezeptangaben, die nach einem halben Jahr greifen. Die Neuregelungen zu Chinin und Ketotifen gelten ein Vierteljahr nach Inkrafttreten. Hat der Bundesrat Änderungswünsche, wird die Verordnung erneut in den verantwortlichen Ministerien bearbeitet.
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