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Bundesrat beschließt Rx-Versandverbot

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Berlin -

Der Bundesrat hat für die Einführung eines Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel gestimmt. Am Freitagnachmittag sprach sich die Länderkammer für eine Änderungsempfehlung aus, die ihr Gesundheitsausschuss erarbeitet hat. Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfassen muss.

Eine Mehrheit der Vertreter der Landesregierungen hat am Freitagnachmittag für ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gestimmt. Die Forderung war Teil der Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Hauses. Die nun angenommene Vorlage sieht die Umsetzung des Rx-Versandverbots durch eine Änderung von § 43 AMG vor. Darin heißt es: „Arzneimittel [...], die nicht [...] für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen [...] berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Gestrichen werden soll „ohne behördliche Erlaubnis“. Damit wäre der Versand verboten.

Der Beschluss geht nun an die Bundesregierung, die damit aufgefordert ist, die Änderungen umzusetzen. Allerdings ist das Gesetz ohnehin nicht zustimmungspflichtig, sodass die Entscheidung des Bundesrats wohl wenige bis gar keine Auswirkungen auf das kommende Gesetz hat. Das Gesundheitsministerium muss lediglich eine Gegenäußerung verfassen – in der sie ihren Verzicht auf das Rx-Versandverbot aller Voraussicht nach erneut begründen wird und dabei wohl auch darauf verweisen wird, dass ein Versandverbot europarechtlich riskant wäre.

Dass das Versandverbot von der EU wieder kassiert würde, glaubt der Gesundheitsausschuss hingegen nicht. Weder die Berufsausübungsfreiheit noch der Gleichheitsgrundsatz stünden einem Verbot entgegen. Leben und Gesundheit von Menschen wiederum nähmen in der Werteordnung der EU und des Grundgesetzes den Rang von Höchstwerten ein. Die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung seien Angelegenheiten der Mitgliedstaaten. Dies umfasse auch die ordnungsgemäße flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Und die ist laut Bundesrat durch den Rx-Versand gefährdet. „Die Finanzierung der ordnungsgemäßen flächendeckenden Arzneimittelversorgung wird in Deutschland durch die Apothekenzuschläge im Rahmen der einheitlichen Apothekenabgabepreise verschreibungspflichtiger Arzneimittel sichergestellt“, heißt es im nun verabschiedeten Antrag. „Diese Preisbindung ist damit für die Erhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung von besonderer Bedeutung.“ Zudem sei die Arzneimittelpreisbindung „eine tragende Säule des deutschen solidarischen Krankenversicherungssystems“.

Das Rx-Versandverbot sichere auch die Aufrechterhaltung der tragenden sozialrechtlichen Strukturprinzipien, wie dem Sachleistungs- oder auch dem Solidaritätsprinzip. Hierdurch werde auch weiterhin gewährleistet, dass das deutsche Gesundheitswesen strukturell intakt bleibe und Patienten keine gesundheitlichen Nachteile durch einen unsachgemäßen Preiswettbewerb ausgesetzt würden.

Änderungen hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates auch beim Botendienst vorgeschlagen. Spahns Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Botendienst künftig nicht mehr nur als Ausnahme zulässig ist, sondern zur Regelleistung der Apotheken gehört. Zulässig sein soll die Auslieferung von Arzneimitteln auch nach vorheriger telemedizinischer Beratung. Klarstellen will der Gesundheitsausschuss der Länderkammer, wann Arzneimittel durch pharmazeutisches Fachpersonal ausgeliefert werden. Die Ländergesundheitsminister erkannten in Spahns Entwurf nämlich ein Risiko von Missverständnissen.

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