Bundesrat beschließt Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz dpa, 10.09.2021 13:58 Uhr
Die Corona-Maßnahmen sollen sich künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren. Zudem sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht. Die entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschloss am Freitag auch der Bundesrat, nachdem in dieser Woche bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
Die Corona-Maßnahmen sollen sich künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren. Zudem sollen Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht. Die entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschloss am Freitag auch der Bundesrat, nachdem in dieser Woche bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für schärfere Maßnahmen sein soll. Mit einfließen sollen auch andere Kennwerte, etwa die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der Geimpften. Das löst die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ab, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt.
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich. Nun soll dies auf Kitas, Schulen und Pflegeheime ausgeweitet werden, allerdings nur solange eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite” gilt, über die im Bundestag alle drei Monate neu abgestimmt wird.
Begründung für die Ausweitung: In den Einrichtungen würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Impfstatusabfrage soll beispielsweise bei der Erstellung von Dienstplänen helfen.