ANSG

DAV arbeitet mit Hochdruck am Notdienstfonds

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Berlin -

Die Notdienstpauschale ist fix, heute hat auch der Bundesrat zugestimmt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßte die Entscheidung. Damit sei die Finanzierung des flächendeckenden Nacht- und Notdienstes der Apotheken künftig besser gesichert als bislang. Jetzt müssen die Apotheker schnell die Details der Abwicklung klären.

„Wir freuen uns, dass sich die Bundes- und Landespolitiker über Parteigrenzen hinweg so einig sind, dass der Nacht- und Notdienst der Apotheken gestärkt werden muss“, so Schmidt. Die Länderkammer hatte dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition heute mit breiter Mehrheit zugestimmt. Der Bundestag hatte bereits vor einem Monat grünes Licht gegeben.

Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) tritt somit am 1. August in Kraft. Die Apotheken sollen so jährlich rund 120 Millionen Euro mehr erhalten. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt über einen Notdienstfonds, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) verwaltet.

„Das Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Lande wichtig, weil sie weniger Patienten haben, aber viel häufiger Notdienst leisten müssen. Ein pauschaler Zuschuss mindert immerhin die finanzielle Belastung“, sagte Schmidt.

Jetzt komme es darauf an, dass der Notdienstfonds möglichst schnell, effizient und reibungslos funktioniere. „Daran arbeiten wir mit Hochdruck“, so der ABDA-Präsident.

Die Höhe der Pauschale je Notdienst varriert je nach Finanzmitteln des Fonds und der Zahl der geleisteten Notdienste. Die Apothekerkammern müssen die Anzahl zur Dienste melden. Laut ABDA versorgen jede Nacht rund 1400 Apotheken etwa 20.000 Patienten.

Die ABDA weist darauf hin, dass die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme erhalten bleibt – sofern der Arzt auf dem Rezept nicht das „noctu“-Feld ankreuzt habe.

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