Bundeskartellamt

Mehr Wettbewerb bei Selektivverträgen

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Berlin -

Das Bundeskartellamt fordert einen länderübergreifenden Wettbewerb bei ärztlichen Selektivverträgen. Die Behörde hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Beide hatten einen Vertrag abgeschlossen, dem nur Brandenburger Mediziner beitreten dürfen. Künftig sollen auch Augenärzte aus anderen Bundesländern teilnehmen dürfen.

„Selektivverträge, die die Teilnahme daran knüpfen, in welchem Bundesland ein Arzt seinen Vertragsarztsitz hat, beschränken den Leistungs- und Qualitätswettbewerb zwischen den Ärzten vor Ort. Das geht auch zu Lasten der Patienten. Das Bundeskartellamt wird daher solche Regelungen konsequent aufgreifen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Dem Bundeskartellamt zufolge sind rund drei Viertel aller Brandenburger Augenärzte in der Augenärztegenossenschaft organisiert. Bei der AOK Nordost seien 28 Prozent aller Brandenburger versichert. Beide Parteien hatten einen Vertrag zur Behandlung feuchter altersbedingter Makuladegeneration und Kataraktoperationenen geschlossen.

Die Behörde kritisiert, dass die Teilnahme an einem solchen Vertrag an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden sei. Und diese könne man nur als Brandenburger Arzt bekommen. Mediziner, die nicht Mitglied sind, müssen eine Kompensationsgebühr bezahlen.

Insbesondere in Berlin gebe es Augenärzte, die über eine Abrechnungsbefugnis in Brandenburg verfügen. Für diese Mediziner sei die Regelung ein Wettbewerbsnachteil. Die Vertragspartner haben inzwischen aber Verpflichtungszusagen abgegeben. Danach werden die Verträge und die Satzung der Augenärztegenossenschaft dahingehend geändert, dass künftig auch bundeslandfremde Augenärzte an den Verträgen teilnehmen und Mitglied der Genossenschaft werden können.

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