Pflege

Kabinett beschließt Pflegezeit

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Berlin -

Das Bundeskabinett hat Neuregelungen zur Pflegezeit beschlossen. Arbeitnehmer sollen demnach bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie zehn Tage lang bezahlt im Job pausieren können. Die Auszeit ist zur Organisation der Pflege vorgesehen. Geplant ist ein Lohnersatz von bis zu 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Die Auszeit gab es bislang zwar schon –

aber unbezahlt.

Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch durchläuft der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren. Vorgesehen ist auch ein Rechtsanspruch für mehr Zeit zur Pflege. Bis zu 24 Monate lang können pflegende Angehörige so im Beruf teilweise oder ganz aussetzen und dürfen nicht gekündigt werden: Für die Pflege eines nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit auf 15 Stunden gekürzt werden, für die auch außerhäuslich stattfindende Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes sogar ganz.

Für diese Zeit gibt es einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen zur besseren Bewältigung ihres Lebensunterhaltes. Das Darlehen muss nach dem Ende der Freistellung zurückgezahlt werden. Vorgesehen ist außerdem eine Härtefallregelung zur Stundung des Darlehens oder einem Erlöschen der Darlehensschuld.

Die Pflege von älteren Menschen werde oft noch nicht hinreichend berücksichtigt, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Arbeitnehmer hätten den berechtigten Anspruch, Privatleben und Arbeit in Einklang zu bringen, fügte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hinzu. „Wir können es uns vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe nicht leisten, dass diese Menschen vom Arbeitsmarkt abgehängt werden. Heutzutage muss beides möglich sein. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schaffen wir die nötigen Freiräume.”

In Deutschland leben derzeit rund 2,63 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden 1,85 Millionen ambulant versorgt. Rund zwei Drittel der ambulant versorgten Pflegebedürftigen werden schon heute ausschließlich durch Angehörige versorgt.

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