Kabinett beschließt Hilfsmittelgesetz APOTHEKE ADHOC, 31.08.2016 12:42 Uhr
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) beschlossen. Damit sollen Qualität und Transparenz insbesondere der Versorgung mit Hilfsmitteln verbessert werden. Die Regelungen sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will mit dem Gesetz verstärkt auf „Prävention und Rehabilitation“ setzen. Patienten sollten „die richtigen Hilfen“ erhalten. Das schließe etwa Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen sowie Rollstühle mit ein, um den Patienten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. „Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln“, erklärt Gröhe.
Der Gesetzentwurf verbinde Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung, so Gröhe. Zugleich werde zunächst in einem Modellvorhaben mit „Blankoverordnungen“ die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen aufgewertet.
Bei Hilfsmittelausschreibungen sollen die Krankenkassen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte berücksichtigen. Zudem werden die Kassen verpflichtet, auch bei der Versorgung über eine Ausschreibung den Patienten Wahlmöglichkeiten anzubieten. So sollen die Versicherten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können. Die Kassen sollen die Leistungserbringer zudem künftig sitchprobenartig kontrollieren. Dazu soll der GKV-Spitzenverband bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen abgeben.
Im Gesetzentwurf werden die Kassen außerdem verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der GKV-Spitzenverband bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung beschließen, mit der das Verzeichnis auch künftig aktuell gehalten wird.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Leistungserbringer die Patienten beraten sollen, welche aufzahlungsfreien Hilfsmittel für sie am besten geeignet sind. Außerdem müssen die Anbieter bei ihren Abrechnungen mit den Kassen gegebenenfalls offenlegen, wie viel die Patienten zugezahlt haben. Auch von den Kassen fordert der Entwurf mehr Transparenz. Zum einen sollen Versicherte verstärkt über ihre Rechte in der Hilfsmittelversorgung aufgeklärt werden. Zum anderen sollen die Kassen ihre Verträge mit Leistungserbringern online veröffentlichen, damit Patienten besser vergleichen können.
Um Therapieberufe attraktiver zu machen, können Kassen mit den Berufsverbänden Vergütungen vereinbaren, die oberhalb der Summe der Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Diese Möglichkeit soll zunächst nur für die Jahre 2017 bis 2019 bestehen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem sogenannte „Blankoverordnungen“ vor: Dabei verordnet der Arzt eine bestimmte Behandlung, der Heilmittelerbringer bestimmt jedoch Dauer, Auswahl und Häufigkeit der Therapie. So soll den Therapeuten mehr Versorgungsverantwortung übertragen werden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), sieht den Entwurf als wichtige Maßnahme, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung weiter zu verbessern.
Sie kritisiert allerdings die Blankorezepte für Therapien; die damit einhergehenden Kostenrisiken belasteten die Versicherten. Es fehlten Regelungen, um die Wirtschaftlichkeit der Behandlungen zu gewährleisten. Zudem könne sich die Heilmittelversorgung wegen der entkoppelten Vergütung deutlich verteuern, warnt Elsner.