Präimplantationsdiagnostik

Bundeskabinett beschließt PID-Verordnung

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Fast eineinhalb Jahre nach dem Bundestagsbeschluss zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat das Bundeskabinett heute den Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) beschlossen. Erst dadurch wird die PID den Paaren tatsächlich ermöglicht.

Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland laut dem bereits in Kraft getretenen Gesetz in Ausnahmefällen auf Gendefekte testen lassen. Doch weil die Verordnung noch nicht beschlossen war, war ihnen dies noch nicht möglich. Denn im Gesetz sind für die Gentests an den Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib strenge Bedingungen genannt.

Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen. Im Juli 2011 hatte der Bundestag quer durch alle Parteien die begrenzte PID-Zulassung beschlossen. Mit ihrer Hilfe soll vermieden werden, dass bei der künstlichen Befruchtung schwere Erbkrankheiten weitergegeben werden.

Die Kritiker stören sich vor allem daran, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weder die Zahl der PID-Zentren noch die Anzahl der Ethikkommissionen begrenzen will, die die Gentests genehmigen müssen. Befürworter meinen, PID-Gegner wollten mit der Kritik an der Verordnung die Methode insgesamt infrage stellen.

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