Bundesjustizministerium

Anti-Korruptionsgesetz im Januar

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Berlin -

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sein Anti-Korruptionsgesetz im Januar vorstellen. „Egal ob Kassen- oder Privatpatient – jeder Kranke hat Anspruch auf eine Behandlung, bei der es allein um seine Gesundheit geht. Und nicht um die Bereicherung derer, die ihn behandeln“, teilte Maas mit. Die Kassen applaudieren.

Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, einen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu schaffen. Dieser soll im Strafgesetzbuch verankert sein. Nach einem Fachforum in Berlin wird im Justizministerium jetzt an dem Gesetz gefeilt.

„Korruption darf in keiner Praxis und keinem Krankenhaus einen Platz haben. Auf dem Spiel steht am Ende die Gesundheit der Patienten“, so Maas. „Deswegen müssen wir hier besonders konsequent sein.“ Er werde noch im Januar 2015 ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen auf den Weg bringen, kündigte der Minister an.

Gernot Kiefer aus dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands lobte den Vorstoß: „Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen.“

Er sei überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und anderen Akteure im Gesundheitswesen ehrliche Menschen seien, betonte Kiefer. „Aber leider gibt es wohl keinen Bereich unserer Gesellschaft, in dem es nicht auch schwarze Schafe gibt. Auch im Gesundheitswesen muss man die schwarzen Schafe finden und zur Rechenschaft ziehen können.“

Das jetzt angekündigte Gesetzesvorhaben werde dabei helfen, „die schwarzen Schafe zu finden und damit die Patientenversorgung sicherer machen“, so Kiefer. Deshalb begrüße der GKV-Spitzenverband die Gesetzesinitiative. Die Kassen wollen den Gesetzgebungsprozess „durch konstruktive Hinweise unterstützen“.

Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, stellte schon im September klar, dass man keine „Lex Ärzte“ schaffen wolle. „Wir wollen auch in Zukunft die erwünschte und für alle Seiten wichtige Zusammenarbeit von Angehörigen der Heilberufe und Pharmaunternehmen nicht unter Strafe stellen“, so Lange.

Insgesamt 40 Verbände waren zum Fachforum eingeladen, darunter auch die Bundesapothekerkammer (BAK). Insgesamt waren rund 50 Besucher in Berlin zu der Besprechung.

Seit der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass sich Ärzte nach aktueller Lage nicht der Bestechlichkeit schuldig machen können, sucht die Politik nach einer Lösung.

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte eine Änderung im Sozialgesetzbuch durchsetzen. Die Gesetzesänderung wurde an sein Präventionsgesetz angehängt. Doch die Opposition sowie die meisten Experten waren gegen Bahrs Lösung. Das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition wurde in der Länderkammer versenkt.

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat mit der Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer einen Gesetzesentwurf, der den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im StGB verankern soll. Der neue Entwurf von Maas dürfte sich inhaltlich daran anlehnen.

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