BMG: Kein „Fehlbedarf“ bei Impfstoffen APOTHEKE ADHOC, 13.03.2014 12:45 Uhr
Die Bundesregierung will Rabattverträge über Impfstoffe unter die Lupe nehmen. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Beim Abschluss von Rabattverträgen müssten Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbart werden, schreibt das BMG. Dies gelte insbesondere für Impfstoffe. „Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Vertragspartner dieser Vorgabe nachkommen.“ Außerdem sollen Listen Abhilfe schaffen.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage die zunehmenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln beklagt. Die Arzneimittelversorgung in Deutschland sei grundsätzlich sehr gut, heißt es in der Antwort des BMG. Es sei aber bekannt, dass es seit Juni 2012 zu Lieferengpässen bei bestimmten Arzneimitteln gekommen sei. Die Lieferschwierigkeiten führten aber nicht zwangsläufig zu Versorgungsengpässen und seien häufig nicht von langer Dauer, betont das BMG.
Das ist relativ: Denn eine verpflichtende Vorratshaltung für die Industrie lehnt das BMG mit dem Argument ab, dass fraglich sei, ob dies „die in der Regel mehrere Monate andauernden Lieferengpässe spürbar abmildern könnte“. Darüber hinaus sieht das Ministerium Probleme bei der praktischen Umsetzung und den Kosten für die Lagerhaltung.Aus Sicht des BMG sind die Ursachen für Lieferschwierigkeiten „sehr heterogen“: Globalisierung und die Konzentration auf wenige Herstellungsstätten könnten ein Grund sein, aber auch Qualitätsmängel bei der Herstellung, Produktions- und Lieferverzögerungen bei Rohstoffen oder Marktrücknahmen.
Besonders wichtig sei eine frühzeitige Kommunikation von sich abzeichnenden Engpässen, schreibt das BMG mit Verweis auf die Liste, die seit knapp einem Jahr beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird. Die medizinischen Fachgesellschaften seien gebeten worden, Listen von unverzichtbaren Arzneimitteln zu erstellen.Die Kritik der Linken, dass Einträge in die BfArM-Liste lediglich auf freiwilliger Basis erfolgten, teilt das BMG nicht. Zwar könne ein verpflichtendes Melderegister vollständigere Information bringen, sei aber auch unübersichtlich und könne zu Informationsverlusten und einem unverhältnismäßigen Aufwand führen. Durch die Einbeziehung von Großhändlern erwartet das Ministerium keinen Informationsgewinn.
Die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, kritisiert, dass Großhandlungen und Apotheken nicht einbezogen werden sollen: „Dass das nicht ausreicht, bestätigen sämtliche Experten aus Kliniken, Apotheken und der Ärzteschaft.“Rabattverträge haben aus Sicht des Ministeriums nicht zu gravierenden Veränderungen der Marktstruktur geführt. Bei den Impfstoffen sei lediglich im Bereich der Nicht-Influenza-Impfstoffe eine Konzentration zu erkennen. Diese Situation habe jedoch schon weit vor 2010 bestanden, als die Rabattverträge über Impfstoffe eingeführt wurden.
„Lieferengpässe und Lieferunfähigkeiten bei einzelnen Impfstoffen können immer wieder auftreten und sind in der Regel zeitlich begrenzt“, so das BMG. Ein genereller Ausschluss von Lieferengpässen ist laut Bundesregierung nicht möglich, dafür seien Herstellung und Kontrolle von Impfstoffen zu komplex. Das Paul-Ehlich-Institut (PEI) könne die Hersteller aber bei einer schnellen Problembehebung unterstützen.Die akut aufgetretenen Engpässe bei Varizellen-Impfstoffen hätten bisher nur zur Verzögerung von Impfungen bei einzelnen Personen geführt. „Krankheitsausbrüche aufgrund nicht erfolgter Impfung sind bisher nicht aufgetreten.“ Auch über ausgefallene oder verspätete Impfungen gegen Windpocken liegen der Regierung demnach keine Hinweise vor. „Ein Fehlbedarf ist bisher nicht zu vermerken.“