Bundesregierung

BMG verteidigt Nullretax

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Berlin -

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Nullretaxationen setzten die Apotheker auf die Politik – müssen aber einen Rückschlag hinnehmen: Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt, dass die Bundesregierung „derzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf“ sehe, sofern sich Apotheker nicht an die Rabattverträge gehalten haben.

Die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, hatte sich in einer schriftlichen Anfrage erkundigt, welche Rückschlüsse die Bundesregierung aus den höchstrichterlichen Entscheidungen ziehe – und ob man rechtlichen Änderungsbedarf sehe. In ihrer Antwort verweist Widmann-Mauz auf die Entscheidungen des Bundessozialgericht und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Die Karlsruher Richter hatten Ende Mai die Beschwerde zweier Apotheker gegen das BSG-Urteil zu Vollabsetzungen abgewiesen. Dem BVerfG zufolge ist der disziplinarische Effekt zu rechtfertigen. Widmann-Mauz greift dies auf: Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der Kassenfinanzen sei ein „überragend wichtiger Gemeinwohlbelang“. Dieser rechtfertige aus Sicht der Verfassungsrichter die Einschränkung der Berufsfreiheit von Apothekern, so Widmann-Mauz.

Die Ablehnung aus dem BMG lässt den Apothekern trotzdem ein bisschen Hoffnung: Die Regierung sehe bei Retaxationen „wegen fehlerhafter Abgabe eines nicht-rabattbegünstigten Arzneimittels“ derzeit keinen Änderungsbedarf. Dies lässt zumindest offen, ob die Regierung Nullretaxationen wegen Formfehlern angeht.

Der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich hatte zuletzt in Aussicht gestellt, dass die Große Koalition beim Thema Nullretax abhelfen werde. Konkreter sind die Pläne dem Vernehmen nach aber noch nicht. Sein Fraktionskollege Jens Spahn würde zwar lieber eine Lösung der Selbstverwaltung sehen, hatte im Februar aber auch regulatorische Schritte nicht ausgeschlossen.

Dass die Regierung aktuell nichts unternimmt, findet Vogler „nicht hinnehmbar“. Wenn Krankenkassen den Apothekern trotz erbrachter Leistung den Erstattungsbetrag bis auf Null kürzen könnten, sei dies nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein falsches Signal, aus dem Heilberuf der Apotheker nur noch Kostenverwalter zu machen.

Oft erfolge eine Null-Retaxation, weil Apotheker der Austauschpflicht von rabattierten Arzneimitteln nicht nachgekommen sind, so Vogler. „Es sind also vor allem die intransparenten Rabattverträge, die auf den Prüfstand gehören.“ Durch diese Rabattverträge müssten Millionen Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre andere Pillen einnehmen, was oft zu Problemen führe. Die Linke setze sich daher für die Abschaffung der Rabattverträge ein. Stattdessen sollen Vogler zufolge die jetzigen Festbetragsregelungen erweitert und transparenter gestaltet werden.

Die Apotheker müssen nach der Schlappe in Karlsruhe auf die Politik hoffen: Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), appellierte nach dem Urteil an Bundestag und Bundesregierung. Der Apothekerverband Nordrhein forderte den Gesetzgeber in der vergangenen Woche mit einer Resolution auf, Nullretaxationen einzuschränken.

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