Krankenkassen

Gröhe legt GKV-Reform vor

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Berlin -

Die Regierung hat den ersten Schritt zur geplanten Reform der GKV-Finanzierung gemacht. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) liegt vor. Demnach soll der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen davon jeweils die Hälfte tragen. Die Kassen sollen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben können.

Laut Entwurf entsteht eine Lücke von rund 11 Milliarden Euro. Zur Deckung sollen die Kassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Unter dem Strich komme es 2015 zu Entlastungen vieler Beitragszahler. Experten erwarten danach wegen steigender Kassenausgaben aber Beitragserhöhungen. Die Mitglieder müssten diese alleine tragen. Forderungen aus der SPD, diese Mehrbelastungen zu begrenzen, wurden in den Entwurf nicht aufgenommen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis, hatte zuletzt gefordert, dass der Arbeitgeberanteil nicht eingefroren werden dürfe. Für die Fraktion hatte sie dabei aber nicht gesprochen, wie ihr Büro auf Nachfrage bestätigte.

Beim Koalitionspartner wurde der Vorstoß entsprechend gelassen zur Kenntnis genommen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hatte gestern auf die entsprechende Einigung im Koalitionsvertrag verwiesen: „Das setzen wir um, nicht mehr und nicht weniger.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat mit dem Entwurf auch die Gründung des geplanten Instituts für Qualitätssicherung auf den Weg gebracht. Im Internet soll es etwa Übersichten geben, welche Krankenhäuser in bestimmten Bereichen besser und schlechter abschneiden. Das neue Institut soll die Krankenversicherung jährlich bis zu 14 Millionen Euro im Jahr kosten.

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