Widmann-Mauz vertritt verschnupften Gröhe APOTHEKE ADHOC/dpa, 05.03.2015 12:11 Uhr
Am Donnerstag war das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in erster Lesung im Bundestag. Das Gesetzesvorhaben gegen die Angriffe der Opposition zu verteidigen, wäre eigentlich Chefsache für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Doch der Ressortchef musste passen, er ist krank.
So erteilte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Morgen zuerst Annette Widmann-Mauz (CDU) das Wort. Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG erklärte: „Gerade wenn eine Grippewelle unser Land in Atem hält, spüren wir, und das oft sogar am eigenen Leib, wie notwendig und hilfreich eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung ist. Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe macht derzeit diese Erfahrung, deshalb kann er heute nicht hier sein. Ich wünsche ihm von dieser Stelle aus gute Besserung und baldige Genesung.“ Applaus im mäßig besetzten Parlament – und ein bisschen Gelächter.
Anschließend verteidigte Widmann-Mauz die geplante Strukturreform der medizinischen Versorgung gegen die Kritik der Ärzte. Deutschland habe eine gute gesundheitliche Versorgung, deren Reform jetzt angegangen werden müsse, bevor es zu Engpässen komme, sagte Widmann-Mauz.
Die CDU-Politikerin verwies auf die Ärzte-Kampagne gegen das Gesetz mit dem Slogan „Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt – und er ist nicht mehr da“ und interpretierte ihn um. „Genau das ist das Problem, und das gehen wir mit diesem Versorgungsstärkungsgesetz an“, sagte sie.
Mit Hilfe des Gesetzes soll unter anderem die Verteilung der Ärzte in Deutschland verändert werden. Überversorgung in Ballungsräumen soll entzerrt, Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben werden. Zudem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten, die Patienten falls notwendig innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln sollen.
Für die Apotheker entscheidend ist einerseits die Festschreibung des Kassenabschlags: Ab 2016 soll der Zwangsrabatt konstant 1,77 Euro betragen. Verhandlungen mit den Krankenkassen fallen damit weg. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband hatten sich mit diesem Änderungswunsch gemeinsam an den Gesetzgeber gewandt. Die Apotheker wollten allerdings gleichzeitig eine regelmäßige Überprüfung ihres Honorars gesetzlich verankert wissen. Das ist bislang nicht vorgesehen.
Auch zum Thema Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern gibt es mit dem GKV-VSG keine abschließende Regelung. Die Selbstverwaltung soll selbst eine Lösung finden. Allerdings wird der Gesetzgeber eine Frist von einem halben Jahr setzen. Mit dem Gesetz sollen außerdem der Notdienst zwischen Apotheken und Ärzten abgestimmt und Rezeptzuweisungen aus der Klinik verboten werden.
Zudem werden die Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Gesetz verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten, die Patienten falls nötig innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln sollen. Andernfalls können Kranke in die Ambulanz eines Krankenhauses gehen. Diese beiden Punkte stehen im Zentrum der Ärzte-Kritik.
Der Gesundheitspolitiker der Linken-Fraktion, Harald Weinberg, sieht das Hauptproblem der Versorgungsschwierigkeiten in einer Zweiklassenmedizin. Solange ein Arzt bei einem Privatpatienten das Zwei- oder Dreifache abrechnen könne, werde sich nicht viel ändern. Wer die Wartezeiten für gesetzlich versicherte Patienten verbessern wolle, müsse diese Zweiklassenmedizin beseitigen. Dr. Harald Terpe von den Grünen, selbst Arzt, kritisierte, dass die Bedarfsplanung für die ärztliche Versorgung überholt sei.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Professor Dr. Karl Lauterbach unterstrich, die Koalition wolle das bewährte System besser machen, nicht infrage stellen. Das Gesundheitssystem in Deutschland sei weltweit Vorbild. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, hob hervor, dass es eines ganzen Bündels an Maßnahmen bedürfe, um die Niederlassung eines Arztes auf dem Land wieder attraktiver zu machen.
Spahn wie die SPD-Gesundheitspolitikerin und Ärztin Sabine Dittmar machten deutlich, dass schon beim Medizinstudium abgefragt werden sollte, ob die Pläne des Studenten dem allgemeinen Versorgungswunsch entsprechen. Spahn sagte, die Frage sei erlaubt, ob nach dem teuersten Studium in Deutschland das herauskomme, was diese Gesellschaft brauche. Hier müsse mit den zuständigen Ländern gesprochen werden, ob etwa die Abiturnote das einzige Kriterium sein könne, ein Medizinstudium zu beginnen.
Die CDU-Abgeordnete Karin Maag warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, sich mit ihrer Kritik an der Strukturreform als Gesprächspartner zu disqualifizieren.
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