Bundesgerichtshof

Rx-Boni lassen BGH nicht los

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Berlin -

Apotheken, die ihren Kunden kleinere Rabatte auf Rx-Medikamente gewähren, bewegen sich in einer juristischen Grauzone. Denn noch immer ist beispielsweise nicht abschließend geklärt, wie hoch die Bagatellgrenze ist und ob sie pro Rezept oder pro Arzneimittel gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird wieder entscheiden müssen. Am 8. Mai wird das Bonusmodell der Versandapotheke mycare verhandelt. Der nächste Fall für die Karlsruher Richter steht ebenfalls fest.

Der BGH wird sich auch mit dem Bonusmodell eines Apothekers aus Thüringen beschäftigen. Die Richter haben am 28. Februar eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) zugelassen. Der Pharmazeut hatte seinen Kunden pro Rx-Medikament einen Bonus von 1 Euro gewährt. Pro Rezept war damit ein Maximalrabatt von bis zu drei Euro möglich.

Die Wettbewerbszentrale hatte in erster Instanz erfolgreich gegen die Rx-Boni geklagt. Nachdem das OLG im vergangenen Mai keine Revision zugelassen hat, beschwerten sich die Bad Homburger Wettbewerbshüter in Karlsruhe. „Der BGH sieht offenbar eine Notwendigkeit, sich zu den Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente nochmals zu äußern“, sagt eine Sprecherin. Dass es zu einer Revision kommen werde, sei erfreulich.

2010 hatte der BGH entschieden, dass Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Rabatte gewähren dürfen. In den damals vorliegenden Fällen ließen die Richter allerdings eine Werbegabe im Wert von 1 Euro zu. Die berufsrechtliche Ahndung überließ der BGH den Kammern. Nachlässe im Wert von 5 Euro wurden dagegen auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als zu hoch eingestuft.

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