Versandapotheken

BGH schließt Akte zu Rx-Boni

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Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wie erwartet Rx-Boni erneut für unzulässig erklärt. Die Karlsruher Richter verkündeten am Vormittag ihre Urteile in mehreren Verfahren. Demnach durfte der Versandhändler Otto nicht für die niederländische Versandapotheke DocMorris werben. Auch das mittlerweile eingestellte Pick-up-Konzept „Vorteil24“ war mit Bezug auf die Rx-Rabatte unzulässig.

Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte konnte der BGH heute wie gewünscht ein Boni-Verbot aussprechen. Demnach müssen sich auch ausländische Versandapotheken an die Preisbindung halten, wenn sie Kunden in Deutschland beliefern.

Das gilt auch, wenn sich der Kunden ihre Medikamente aus den Niederlanden an eine deutsche Apotheke schicken lassen. Mit einer konstruierten Abhollösung hatten die Betreiber des Pick-up-Konzept „Vorteil24“ versucht, das Boni-Verbot zu umgehen.

Auch in diesem Fall hatten die Karlsruher Richter schon in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass aus ihrer Sicht das sogenannte Marktortprinzip gilt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Adler-Apotheke der Familie Winterfeld in Burscheid. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln noch zugunsten der Apotheker entschieden.

Im Verfahren um die Boni von DocMorris hat der BGH das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt. Beklagt war der Versandhändler Otto, der im Jahr 2006 mit einem Einleger die DocMorris-Boni beworben hatte. Dagegen war der Landesapothekerverband Baden-Württemberg vorgegangen.

In drei weiteren Verfahren gegen die Europa Apotheek Venlo (EAV) ging es nur noch um die Kosten. In der Hauptsache hatten die Versandapotheke und die Kläger – der Bayerische Apothekerverband (BAV) sowie eine Darmstädter Apothekerin – die Sache für erledigt erklärt.

Nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats war der Fall klar: Der BGH würde die Rx-Boni der EAV verbieten. Die Versandapotheke hat die Rabatte zwischenzeitlich eingestellt. Die Verfahrenskosten hat der BGH erwartungsgemäß der EAV auferlegt.

Der BGH will im Laufe des Tages Details zu den Entscheidungen bekannt geben. Möglicherweise werden dann auch die Urteilsgründe veröffentlicht.

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