Bundesapothekerordnung

Kiefer freut sich über neues Berufsbild

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Berlin -

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, hat die Erweiterung der Definition des Berufsbildes in der Bundesapothekerordnung (BApO) begrüßt. Damit würden langjährige Forderungen der Apothekerschaft erfüllt. Die Tätigkeitsfelder der Pharmazeuten seien „weitaus vielfältiger und umfassender als die reine Fokussierung auf die öffentliche Apotheke“.

Damit reagiert der BAK-Präsident auf die gestrige Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), doch noch die Wünsche der Apotheker und des Bundesrates zu erhören und Tätigkeiten der Apotheker in Behörden sowie in Forschung und Lehre in die BApO aufzunehmen. Die Ergänzung erfolgt im Rahmen der AMG-Novelle, über die das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch berät.

„Wenn es so kommt, wie derzeit erwartet, dann werden langjährige Forderungen der Apothekerschaft endlich umgesetzt. Die Tätigkeitsfelder der Apotheker in der Versorgung mit Arzneimitteln sind weitaus vielfältiger und umfassender als die reine Fokussierung auf die öffentliche Apotheke. Das ist auch eine wichtige Botschaft an junge Menschen, die wir künftig für ein Studium der Pharmazie interessieren und begeistern wollen. Die Länder haben uns im Bundesrat immer wieder bei unserer Forderung unterstützt, denn sie wissen um die Bedeutung einer funktionierenden flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln“, kommentierte Kiefer.

Der Bundesrat hatte erst Ende Januar die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU mit der Bundesapothekerordnung verabschiedet. Sie ist aber noch nicht in Kraft. In diesem Verfahren hatte sich Gröhe noch gegen eine Erweiterung des Berufsbildes der Apotheker gesperrt.

Zum Berufsbild des Apothekers gehören demnach neben den typischen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern in Apotheke und Krankenhaus auch „Tätigkeiten im Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Berufs- und Fachverbänden, sowie Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.“ Der bisher zehn Punkte umfassende Tätigkeitskatalog wurde um zwei Punkte ergänzt.

Der Bundesrat hatte Ende November noch einige Änderungsvorschläge eingebracht, unter anderem zu der Definition des Apothekerberufs. Die zehn Punkte, die aus der EU-Richtlinie übernommen wurden, sollten um drei Aspekte ergänzt werden. Apotheker in Behörden und Kommunen, der Industrie und an Universitäten sollten sich so besser wiederfinden. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen“, hieß es zur Begründung.

Allerdings musste es schnell gehen. Die EU-Richtlinie ist bereits am 17. Januar 2014 in Kraft getreten und musste eigentlich bis zum 18. Januar 2016 umgesetzt werden. Daher sprach sich die Bundesregierung gegen weitere Ergänzungen aus. Stattdessen sollte die Richtlinie zunächst 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Das BMG hatte aber bereits angekündigt, dass das Anliegen in einem anderen Gesetzgebungsverfahren nochmals aufgegriffen werden sollte. Dazu hat Gröhe jetzt die erstbeste Gelegenheit mit der AMG-Novelle genutzt.

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