Die Bundesärztekammer (BÄK) beansprucht für die Mediziner auch in Zukunft die Führungsrolle im Gesundheitswesen. Von der Politik fordert die BÄK dazu ein klares und verlässliches Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit. „Der notwendige Raum für Therapiefreiheit und Therapieverantwortung muss erhalten und im Gegensatz zur zunehmenden Verrechtlichung der Medizin wiederhergestellt werden“, heißt es im politischen Forderungskatalog der BÄK zur nächsten Bundestagswahl.
Maßnahmen zur Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen dürfen deshalb nicht zu einer Bevormundung von Patienten führen und das Recht auf die freie Arztwahl beschneiden. Grundsätzlich begrüße die Ärzteschaft engere Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen, allerdings „bei klaren Verantwortlichkeiten“. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der Ärzte mit Angehörigen der Gesundheitsfachberufe könnten die gegenwärtigen und zukünftigen Probleme, etwa hinsichtlich der soziodemografischen Entwicklung und der Komplexität der modernen Medizin, bewältigt werden.
Der Vorbehalt des Arztes für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen und die Gesamtverantwortung im Rahmen des Behandlungsprozesses „sind jedoch unverzichtbar“, so die BÄK. Als nicht zielführend wird die Schaffung einer neuen Versorgungsebene mit Verlagerung ärztlicher Zuständigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe angesehen.
Als Folge wären eine weitere Zersplitterung der Versorgungslandschaft, die Schaffung neuer Schnittstellen, der Verlust von Informationen und ein steigender Bedarf an Koordination zu befürchten. Daher lehnt die Ärzteschaft „einen Direktzugang des Patienten zur Versorgung zum Beispiel im Bereich der Heilmittel, ohne voraus gehende ärztliche Differentialdiagnostik oder weitere Forderungen nach einer Substitution originär ärztlicher Leistungen strikt“ ab.
Position bezieht die BÄK gegen die Absicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), angesichts der Skandale bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Selbstverwaltung strenger zu kontrollieren. Die ärztliche Selbstverwaltung sei Ausdruck der Freiberuflichkeit. Vielfältige Regulierungen hätten jedoch die Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung immer weiter beschnitten.
„Einen vorläufigen Höhepunkt staatlicher Einflussnahme bildet das Selbstverwaltungsgesetz, das den Handlungsspielraum der Körperschaften niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durch vielfältige Durchgriffsrechte und Genehmigungsvorbehalte des Staates massiv einengt“, so die BÄK. Die Politik sei deshalb aufgefordert, der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patienten benötige.
Zudem plädiert die BÄK für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das duale System aus gesetzlichen Kassen und PKV sichere die „große Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens“. Die dürfe nicht durch die Einführung eines Einheitssystems gefährdet werden. „Die Bürgerversicherung löst kein einziges Problem des deutschen Gesundheitssystems, sondern schafft nur neue“, stellt sich BÄK-Präsident und SPD-Mitglied Frank Ulrich Montgomery gegen die SPD-Vorschläge.
Kritik übt die BÄK auch am Tarifeinheitsgesetz, dass den Spielraum für kleine Berufsgruppen einschränkt, sich in eigenen Gewerkschaften zu organisieren. Dies sei „undemokratisch und verfassungswidrig“. Das Gesetz gefährde die Patientenversorgung, weil es Ärzten die Möglichkeit nehme, für angemessene Rahmenbedingungen ihrer ärztlichen Tätigkeit wirksam einzutreten. „Die Ärzteschaft fordert die Politik auf, dieses Gesetz unverzüglich aufzuheben.“
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