Das geplante Gesetzesnovelle zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nun doch weniger strenge Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen enthalten als ursprünglich geplant. Das teilten Teilnehmer der Beratungen der Regierungskoalition am Montag auf Anfrage mit. Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) weiterhin möglich sein.
Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Ziel dabei ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln – mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.
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