Im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter verkürzt und vereinfacht. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Freitag werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten haben sich am Freitag bei ihren Beratungen zur Eindämmung der Pandemie darauf geeinigt. Allerdings stehen die neuen Quarantäne-Regeln, wie alle Einzelpunkte, unter dem Vorbehalt eines Gesamtbeschlusses über alle Teile der Vereinbarungen. Demnach sollen die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter verkürzt und vereinfacht werden. Bisher kann Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten. Wenn es sich etwa um Omikron handelt, gibt es auch für Geimpfte keine Ausnahmen.
Künftig sollen den Informationen zufolge Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben (Booster), von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle Übrigen sollen Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“ können. Damit soll auch die Arbeitsfähigkeit in der kritischen Infrastruktur gesichert werden, also etwa im Gesundheitswesen, bei Polizei oder Feuerwehr.
Eine neu Regelung wurde auch für den Zugang zur Gastronomie getroffen: In Restaurants, Cafés und Kneipen soll künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G-plus-Regel gelten. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Freitag müssen Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen.
Scholz hat die zusätzlichen Schutzauflagen angesichts der erwarteten starken Zunahme von Corona-Infektionen gerechtfertigt. Obwohl die Lage durch die bestehenden Beschränkungen besser sei, als man habe befürchten müssen, werde die neue Variante Omikron zu noch größeren Zahlen führen. Man könne keine Entwarnung für das Gesundheitssystem aussprechen. Scholz verteidigte die beschlossene flächendeckende Anwendung der Regel 2G+ in der Gastronomie. „Das ist eine strenge Reglung, aber es ist eine notwendige, die dazu beiträgt, dass wir besser vorankommen und dass wir die Infektionen besser kontrollieren können, als das jetzt der Fall ist.“
Der Kanzler rief erneut zu Impfungen auf und bekräftigte „das ehrgeizige Ziel“ von weiteren 30 Millionen Impfungen bis Ende Januar. „Der beste Schutz vor Omikron ist eine Booster-Impfung.“ Er verwies zudem auf weiter geltende Vorgaben zum Masketragen und zum Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) etwa in Verkehrsmitteln. Es bleibe wichtig, Kontakte zu reduzieren.
Außerdem unterstützen Bund und Länder auf breiter Linie eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Deutschland. „Alle 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich dazu bekannt, dass sie für eine allgemeine Impfpflicht sind“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach einer Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag in Berlin. „Ich fühle mich da maximal unterstützt.“ Der Bundestag werde dazu demnächst beraten. Es sei gut, wenn am Ende der Debatte eine allgemeine Impfpflicht stehe. Scholz sagte, die Impfkampagne habe zwar Fortschritte gemacht. Doch es gelte nach wie vor: „Die Impfquote in Deutschland ist unverändert nicht sehr hoch.“
Bund und Länder bekräftigten die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind. Für nicht geimpfte und nicht genesene Menschen gilt weiter, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
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