Ausgangssperre und Testpflicht an Schulen

Bund legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor

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Berlin -

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle vorgelegt. Vorgeschlagen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.

Das geht aus einer Formulierungshilfe mit Stand vom Samstag, 12.50 Uhr, hervor, die an die Bundestagsfraktionen und Länder geschickt wurde. Das Gesundheitsministerium bat die Fraktionen um Anregungen zu dem Entwurf bis Sonntag, 12 Uhr.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen den Vorschlägen zufolge strenge Kontaktregeln gelten: Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit. Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Die Öffnung von Läden soll mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien, Apotheken, aber auch Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkten untersagt werden, ebenso Sport in der Gruppe.

Für Schülerinnen und Schüler ist eine Testpflicht vorgesehen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Schulen schließen. Es darf aber eine Notbetreuung geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden.

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