Bund: Keine Finanzierung mehr für Impfzentren Alexandra Negt, 01.04.2022 12:43 Uhr
Aktuell teilen sich Bund und Länder die Kosten für die Impfzentren. Laut Entwurf einer neuen Corona-Impfverordnung (ImpfV) will der Bund die Zentren ab Juni nicht mehr mitfinanzieren. Die gesamten Kosten würden dann von den einzelnen Ländern getragen werden müssen.
Aktuell werden die bundesweiten Impfzentren jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert. Damit soll nun bald Schluss sein. In einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es hierzu: „Die hälftige Finanzierung der Kosten der Impfzentren und mobilen Impfteams aus Bundesmitteln wird durch die Anpassung in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zum 31. Mai 2022 beendet und der Bund entsprechend nicht weiter belastet.“
Generell soll die Impfverordnung bis 31. Juli verlängert werden. Die Mitfinanzierung des Bundes soll nach Referentenentwurf dennoch zum 31. Mai auslaufen. Damit wurde zwar auch die Mitfinanzierung um zwei Monate verlängert – eigentlich war die Kostenübernahme bis zum 31. März vorgesehen – jedoch nicht um den gesamten Gültigkeitszeitraum der geänderten Impfverordnung. Und eine weitere Verlängerung im Jahr 2022 scheint wahrscheinlich. Unabhängig von der weiteren Ausgestaltung der Corona-Impfverordnung im Jahresverlauf sei in Zukunft zumindest eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer notwendig, um die Abwicklung der Abrechnung der erbrachten Leistungen zu ermöglichen.
Die Vorgaben für impfende Apotheken sind ebenfalls in der Coronavirus-Impfverordnung festgehalten. Tritt diese außer Kraft haben Apotheker:innen zunächst keine rechtliche Grundlage mehr Immunisierungen in der Apotheke vorzunehmen. In §3 werden sie als Leistungserbringer seit Anfang Februar mit aufgeführt.
Übrigens: Bis zum 30. März wurden in Apotheken 39.768 Impfungen durchgeführt.
Impfzentren für Ukrainer:innen nutzen
Zwar waren die meisten Impfzentren zuletzt kaum besucht, doch mit dem Ankommen zahlreicher ukrainischer Flüchtlinge könnten die bestehenden Strukturen für die schnelle Grundimmunisierung dieser Personen genutzt werden. So auch zuletzt der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Neben der Coronaschutzimpfung müsste bei einigen Flüchtlingen auch die Masernimpfung durchgeführt werden. Bei Säuglingen und Kleinkindern stehen die Grundimmunisierungen an.
Die Corona-Impfquote liegt in der Ukraine bei rund 35 Prozent. Zu dieser niedrigen Quote kommt dazu, dass einige Bürger:innen mit Impfstoffen immunisiert wurden, die nicht in der EU zugelassen sind (Sputnik, Sinovac). Die Masernimpfquote liegt bei rund 85 Prozent. Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden sollen, benötigen einen nachgewiesenen Masernimpfschutz.