Bürokratieabbau: Keine Vorschläge von der Abda Hanna Meiertöns, 18.04.2023 07:32 Uhr
Bei einer Verbändeabfrage von Justiz und Wirtschaftministerium zu Einsparpotenzialen bei bürokratischen Belastungen wurden über 440 Vorschläge aus verschiedensten Bereichen unterbreitet. Anders als andere Organisationen von Heilberufen hat sich die Abda nicht beteiligt, versichert aber, „intensiv“ an Vorschlägen zum Bürokratieabbau zu arbeiten, die man dann „zielgerichtet“ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) adressieren werde.
Im Januar startete eine Verbändeabfrage, „um Potenziale für die Reduzierung bürokratischer Belastungen zu identifizieren, ohne dabei Schutzstandards zu senken“. Diese war im November durch den Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau beschlossen worden.
„Die Abda wurde bei der genannten Verbändeabfrage nicht vom Koordinator der Bundesregierung eingebunden, so dass auch keine eigene Beteiligung stattgefunden hat“, so eine Sprecherin der Abda. Laut Herausgeber – dem Statistischen Bundesamt – waren 71 Verbände eingeladen worden. Weitere 34 Verbände hätten den Wunsch geäußert, an dieser Verbändeabfrage teilzunehmen, auch diese hätten sich bis Anfang März beteiligen dürfen.
442 Vorschläge von 57 Verbänden
Über ein Online-Tool konnten die Verbände ihre Vorschläge vorbringen, die Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse wurden durch das Statistische Bundesamt durchgeführt: Insgesamt wurden 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet.
Unter allen 442 Vorschlägen hat so also vielleicht eine Handvoll tatsächlich Auswirkungen auf den Apothekenalltag, dabei ist der bürokratische Aufwand in den Apotheken riesig und das Einsparpotenzial immens.
Der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) will für Patient:innen den Erhalt der Zuzahlungsbefreiung erleichtern, bislang seien viele bürokratische Schritte notwendig: „Das Sammeln der Zuzahlungsbelege, Berechnen der individuellen Belastungsgrenze und Abziehen von Freibeträgen für den gesamten Haushalt, Antrag bei der Krankenkasse, Neuantrag für jedes Kalenderjahr. Viele Menschen sind damit überfordert und zahlen die Zuzahlungen, obwohl sie es nicht müssten“, so der Vdk. „Die Krankenkassen könnten die gezahlten Zuzahlungen automatisiert ausrechnen, da sie ja die restlichen 90 Prozent bezahlt haben“, so die VdK, dabei geht es dem Verband vor allem um die Entbürokratisierung für Versicherte.
Aber auch Apotheken könnten dadurch entlastet werden – der Ausdruck/ die Ausstellung der Zuzahlungsbescheinigungen nimmt gerade zum Jahresende und zum Jahresbeginn häufig viel Zeit in Anspruch.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) möchte den elektronischen Beipackzettel voranbringen. Dadurch könnten Änderungen schneller umgesetzt und Ressourcen gespart werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) brachte ebenfalls viele Vorschläge ein: eine Reduktion der Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen, Verhältnismäßigkeitsüberprüfungen für Aufwand und Nutzen, eine „Bürokratiebremse“ und eine deutliche Verschlankung der Qualitätsberichte. „Bei der Erstellung bürokratischer Vorgaben sollten auch die Betroffenen, die die Vorgaben tagtäglich dokumentieren müssen, Gehör finden“, heißt es weiter.
Ärzte nutzten ihre Chance
Auch der Bundesverband der freien Berufe (BFB) hat die Chance genutzt, genauso wie die Bundesärztekammer (BÄK), die Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – zum Beispiel zur Verschlankung des Zulassungsverfahrens oder den Verzicht auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Bagatellfällen.
Die Abda setzt stattdessen auf Eigenitiative: Man arbeite „bekanntermaßen in anderem Zusammenhang intensiv an Vorschlägen zum Bürokratieabbau (DAT-Beschlüsse 2022, AG Bürokratieabbau). Diese sollen nach entsprechender Gremienbefassung zielgerichtet an das Bundesgesundheitsministerium adressiert werden, welches gemäß § 220 Abs. 4 SGB V den gesetzlichen Auftrag hat, Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen“, heißt es auf Nachfrage.