Bürgertests: Weiter Frust in Praxen Patrick Hollstein, 05.07.2022 15:19 Uhr
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich in Sachen Bürgertests mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geeinigt, doch in den Praxen bleibt der Ärger über die geforderte Mehrarbeit.
Der Deutsche Hausärzteverband sieht auch nach einer Einigung zur Abrechnung von Corona-Bürgertests Schwierigkeiten für viele Praxen. Der Vorsitzende Ulrich Weigeldt sagte am Dienstag: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aus dem Schneider, die Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind die Gelackmeierten.“ Das „Bürokratiemonster“ bleibe unverändert bestehen. So müssten Praxen eine Barkasse führen und von einigen Patientinnen und Patienten drei Euro eintreiben. Sie sollten außerdem überprüfen, ob jemand anspruchsberechtigt sei. Dies belaste sowieso schon stark geforderte Hausarztpraxen noch weiter.
Ähnlich sieht es der Hartmannbund: „Den Praxen an der Basis ist damit nicht geholfen“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ambulante Versorgung“, Dr. Marco Hensel. „Es mag den Kassenärztlichen Vereinigungen helfen, dass ihnen nun doch nicht die Prüfung der neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests aufgebürdet wird. Damit sind sie wohl weitgehend vom Druck befreit, für mögliche Betrugsfälle verantwortlich gemacht zu werden.“
„Für die Kolleginnen und Kollegen an der Basis ist damit allerdings überhaupt nichts gewonnen“, so Hensel. Diese hätten sich im Zusammenhang mit der Testung von asymptomatischen Patientinnen und Patienten weiterhin mit dem Thema Selbstauskunft herumzuschlagen und anschließend den Kassierer für die Selbstbeteiligung zu spielen. All dies treffe die Praxen zudem völlig unvorbereitet. Hensels Fazit: „Eigentlich müsste man den Kolleginnen und Kollegen empfehlen, es einfach sein zu lassen mit dem Testen“.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, freut sich vor allem über den politischen Erfolg: „Wir begrüßen ganz ausdrücklich, dass die klare und geschlossene Haltung der Länder-KVen und der KBV Wirkung gezeigt hat.“ Man habe sehr deutlich gemacht, dass „weder wir noch unsere niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin verantwortungsvoll handeln können“.
Rechtlich gesehen hätten sich die Praxen ständig in einer Grauzone bewegt, wer sich unter welchen nachvollziehbaren Vorgaben testen lassen darf. „Nicht zuletzt deswegen ist diese Einigung bitter nötig gewesen. Sie macht außerdem deutlich, dass wir eine starke Stimme haben und gehört werden. Ohne die niedergelassene Ärzteschaft geht es nicht – gerade auch mit Blick auf die noch anstehenden Herausforderungen in der Corona-Pandemie.“
BMG soll TestV novellieren
Nun liege es beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Auftrag der KVen in einer korrigierten Version der Testverordnung zu konkretisieren. „Wir gehen davon aus, dass dies sehr zeitnah erfolgen wird, damit wir unsere Mitglieder darüber informieren können.“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich auf die Abrechnung der Tests geeinigt, die nicht mehr für alle gratis sind. Die KVen nehmen demnach weiterhin die Abrechnungen der Teststellen entgegen und Auszahlungen vor. Die KBV betonte, dass sie die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssen.
Lauterbach hatte in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass Bürger ihren Anspruch auf einen bezuschussten Schnelltest für drei Euro selbst schriftlich bestätigen sollen. „Wir verlassen uns ein Stück weit auf die Ehrlichkeit der Bürger“, sagte der Minister. Gratis sind Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen – in der Regel werden drei Euro fällig: unter anderem vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App.