Bürgertests: TestV könnte noch verlängert werden APOTHEKE ADHOC, 04.04.2022 13:35 Uhr
Bis Ende Juni sollen Antigen-Schnelltests vorerst kostenfrei bleiben. Was danach geschieht, ist aktuell unklar. Eine Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist möglich – eine Planungssicherheit für testende Apotheken und Testzentren gibt es nicht. Bayern kritisiert dieses Vorgehen erneut. Derweil winkt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Sachen Bürgertests ab.
Die kostenlosen Bürgertestungen wurden mit der am 31. März in Kraft getretenen Änderung der TestV bis zum 30. Juni verlängert. Im Referentenentwurf war zunächst vorgesehen, dass alle Ansprüche Ende Mai auslaufen, die Abrechnung sollte bis Ende Oktober möglich sein. Ohne Verlängerung der nun in Kraft getretenen Verordnung läuft das kostenfreie Angebot einen Monat später aus. Zuvor angedachte Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen, darunter Schwangere und Kinder unter 12 Jahren, wurden gestrichen.
Kein Durchbrechen von Infektionsketten
Mit Blick auf die vielerorts gefallene Maskenpflicht steigt die Befürchtung eines erneuten Anstieges der Infektionszahlen. Aktuell liegt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei 1424,6. Ohne kostenfreie Bürgertestungen werden viele Infektionen unerkannt bleiben – Infektionsketten werden nicht durchbrochen. Dies hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) so gesehen. Einfluss auf die TestV hatte dies aber nicht.
Apotheken stehen erneut vor dem Dilemma, dass sie kaum Planungssicherheit haben. Vielerorts schließen aktuell die Testzentren, zahlreiche Apotheken weisen darauf hin, dass sie keine Antigen-Schnelltests mehr durchführen. Dabei sind die anlasslosen Tests nur in Testzentren und Apotheken möglich. Ärzt:innen testen nur anlassbezogen, also beispielsweise bei vorliegenden Symptomen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt hierzu mit: „Über eine weitere Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und ggf. Neuregelungen zu dem Anspruch auf Bürgertestung wird rechtzeitig vor dem 30. Juni 2022 entschieden.“
Bayern: BMG kommuniziert zu kurzfristig
Für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMPG) ist diese Antwort nicht ausreichend. „Das StMGP hat das BMG vermehrt eindrücklich auf den Missstand seiner kurzfristiger werdenden Kommunikation betreffend Neuerungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und das Bedürfnis von Planungssicherheit der Länder sowie der Teststellenstruktur hingewiesen“, teilt eine Sprecherin des Ministeriums mit.
Doch auch in Bayern wartet man zunächst ab: „Dazu, wie es ab dem 1. Juni mit der TestV weiter gehen soll, ist uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt. Wir gehen davon aus, dass das BMG hierzu im Laufe der kommenden Monate Informationen übermitteln wird.“ Aus diesem Grunde könne man aktuell nichts über eventuell ergänzende Testangebote sagen. Ob und in welchem Umfang diese angeboten werden könnten, hänge auch „maßgeblich von der dann vorherrschenden Infektionslage und der Ausgestaltung der TestV des Bundes“ ab. Erst vor wenigen Wochen hatte Bayern erklärt, nach dem damals bevorstehenden Ende der Bürgertests zum 31. März ein eigenes Konzept vorlegen.
Kassenärzte gegen Bürgertests
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert dagegen, anlasslose Bürgertests zu stoppen und sich stattdessen auf PCR-Tests bei symptomatischen Patienten zu fokussieren. „Anlasslose Bürgertests bringen sehr wenig und kosten sehr viel. Das sollte aufhören! Vielmehr ist es richtig, sich auf verlässliche PCR-Tests bei symptomatischen Patientinnen und Patienten zu konzentrieren und diese vollumfänglich zu fördern“, erläuterte er.
„Es ist an der Zeit, die vorhandenen Testressourcen gezielt einzusetzen und nicht nach dem Motto zu handeln ‚Viel hilft viel‘. Auch bei Covid-19 muss wieder die klinisch-therapeutische Relevanz für Laboruntersuchungen gelten“, ergänzte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Beide Vorstände betonten, dass bei insgesamt weiter abnehmendem Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen noch mit vielen Ansteckungen zu rechnen sei, die aber mit vergleichsweise wenigen schweren Erkrankungen einhergingen.
Gassen und Hofmeister appellieren an die noch nicht geimpften Angehörigen von Risikogruppen, sich noch so schnell wie möglich impfen zu lassen. „Es stehen drei gut wirksame Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden, vor allem vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Lockerungen von Schutzmaßnahmen“, erklärte Gassen. „Eine Impfung stellt den besten Individualschutz dar für Menschen, die Risikogruppen angehören und für die die Ständige Impfkommission auch eine Impfung empfiehlt“, sagte Dr. Hofmeister.